Tipps für eine günstige Gebrauchtwagenfinanzierung

Generell können Autokäufer zwischen einem Ballon- oder Ratenkredit, Leasing sowie eine Drei-Wege-Finanzierung wählen, wenn sie einen Gebrauchtwagen finanzieren möchten.

Gebrauchtwagenfinanzierung per Kredit

Eine Gebrauchtwagenfinanzierung über Kredit spricht viele Kunden an, zumal ein günstiger Kredit über Vergleichsportale wie www.vergleich-autokredit.com und andere gefunden werden kann. Beim Ballon- und Ratenkredit gehört das Auto nach Ablauf der Vertragslaufzeit dem Kunden und es gibt einen festen Zinssatz. Bei beiden Modellen finanziert der Kunde allerdings den Wertverlust des Fahrzeugs. Generell ist der Ratenkredit jedoch besser, da ein vorzeitiger Ausstieg aus der Finanzierung möglich ist sowie Sondertilgungen möglich sind. Diese Finanzierungsvariante eignet sich für Privatkunden, die eine lange Vertragslaufzeit und Planungssicherheit bevorzugen.

Ein neues altes Auto dank Leasing

Das Fahrzeugleasing hat neben niedrigen Raten den Vorteil, dass der Kunde nur für die Nutzung zahlt und eine geringe Anzahlung leisten muss. Die Vertragslaufzeiten sind beim Fahrzeugleasing oftmals sehr kurz und Kunden müssen bei Automängeln nachzahlen. Bei bestimmten Leasing-Verträgen haftet der Kunde sogar für den Wertverlust des Autos und hat zahlreiche Vertragspflichten. Diese Finanzierungsvariante ist wegen steuerlicher Vorteile hauptsächlich Gewerbetreibenden zu empfehlen.

Drei-Wege-Finanzierung

Autoexperten empfehlen Privatkunden oftmals die Drei-Wege-Finanzierung. Diese funktioniert ähnlich wie das Leasing, bietet dem Kunden jedoch mehr Sicherheiten. Interessierte können am Ende der Vertragslaufzeit entscheiden, ob sie das Auto kaufen, weiter finanzieren oder abgeben möchten. Die angebotenen Raten sind bei dieser Finanzierung oftmals niedrig, es gibt einen festen Zinssatz und Kunden müssen nur eine geringe Anzahlung machen. Allerdings gibt es diese Finanzierungsvariante nur bei einigen Herstellern. Außerdem müssen Kunden bei der Rückgabe des Wagens, falls Mängel vorliegen, mit Nachzahlungen rechnen.

Ummelden nicht vergessen

Wer einen Gebrauchtwagen gekauft hat, ist verpflichtet, diesen unverzüglich bei der Straßenverkehrsbehörde auf seinen Namen umzumelden. Die Kosten dafür variieren von Stadt zu Stadt. Für eine Ummeldung müssen Autofahrer den Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, den Personalausweis, eine Versicherungsbestätigung sowie eine Bescheinigung für die Abgas- und Hauptuntersuchung vorlegen. Mit der Ummeldung des Fahrzeugs wird ein neuer Fahrzeugschein ausgehändigt. Anschließend müssen Gebrauchtwagenkäufer neue Kennzeichenschilder kaufen.

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Richard

Oktober 14, 2014 um 6:08 pm Uhr

Leasing ist ein ziemlich großes Thema, wo man sich vorher lieber belesen sollte. Auch wenn’s zum Teil gehasst wird, Wikipedia hilft da ziemlich gut
http://de.wikipedia.org/wiki/Leasing

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