Tipps zum richtigen Verhalten an einer Unfallstelle

Niemand wünscht es sich, aber leider passiert es jeden Tag auf unseren Straßen: Unfälle. Doch wie verhält man sich korrekt, wenn man auf eine Unfallstelle trifft? Viele Menschen sind in solchen Situationen überfordert und verunsichert, was genau zu tun ist. Der ADAC hat deshalb ein paar hilfreiche Tipps parat:

– Prinzipiell gilt: die Eigensicherung hat immer Vorrang.

– Sieht man einen Unfall, sofort die Warnblinkanlage einschalten und in sicherem Abstand zur Unfallstelle auf dem Standstreifen anhalten.

– Warnweste anziehen, vorsichtig aussteigen, möglichst hinter der Leitplanke laufen und das Warndreieck mindestens 100 Meter (auf der Autobahn 150 Meter) vor der Unfallstelle aufstellen.

– Über die Nummer 112 einen Notruf absetzen, der folgende Informationen beinhaltet: Wo hat sich der Unfall ereignet? Was ist passiert? Wie viele Personen sind beteiligt? Welche Verletzungen gibt es? Wichtig: Rückfragen der Notrufzentrale abwarten.

– Wer geschult ist, sollte zuerst die lebenswichtigen Funktionen des Unfallopfers überprüfen. Bei Bewusstlosigkeit und normaler Atmung den Betroffenen in die stabile Seitenlage bringen. Atmet das Unfallopfer nur noch unregelmäßig oder gar nicht, die Herz-Lungen-Wiederbelebung durchführen. Starke Blutungen mit einem Druckverband stillen und gegebenenfalls unter Schock stehende Personen betreuen.

– Wer nicht geschult ist und sich keine Sofortmaßnahmen am Unfallort zutraut, sollte die Unfallopfer dennoch nicht alleine lassen bis die Rettungskräfte eintreffen.

Geraten sie nach einem Unfall in einen Stau, sind sie verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden. Das heißt, alle Autos auf der linken Fahrspur halten sich möglichst links, alle anderen fahren nach rechts. Für ankommende Rettungsfahrzeuge ist der Standstreifen als Rettungsweg nicht geeignet, da er oft nicht durchgehend ausgebaut ist oder von liegengebliebenen Fahrzeugen blockiert wird.

Gaffen statt zu helfen, ist nicht nur rücksichtslos und gefährlich, sondern kann auch teure Konsequenzen haben. Das Bußgeld reicht von 40 bis zu 5000 Euro, wenn Einsatzkräfte behindert werden.

Der ADAC empfiehlt – auch zur eigenen Sicherheit – regelmäßig einen Erste Hilfe Kurs zu besuchen. Weitere Informationen zum Thema gibt es unter www.adac.de/erstehilfe.

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