TomTom: App fürs iPhone warnt vor Radarkameras

Rund 1,6 Millionen Autofahrer in 15 europäischen Ländern beobachten, wo Radarkameras (Starenkasten) installiert oder mobile Blitzer aufgebaut sind. Sie geben die Standorte an die TomTom-Zentrale weiter. Von dort können diese von Autofahrern wieder abgerufen werden, die ein TomTom-Navigationsgerät mit Radarkamera-Dienst nutzen oder ein entsprechend vorbereitetes iPhone einsetzen. Für letzteres gibt es ab sofort eine App, die ein Jahr lang kostenlos genutzt werden kann. Ob sie dann, wie jetzt für andere TomTom-Dienste üblich, in einem Abonnement fortgeführt wird, ist noch nicht bekannt.

TomTom will die Standorte von 95 Prozent der festinstallierten Radarkameras kennen. Die werden dem Autofahrer mit einer Entfernungsangabe bis zum Standort angezeigt, wenn er die App nutzt. Er weiß allerdings nicht, ob die Radarkamera in diesem Moment in Betrieb ist oder nicht. Die Warnung des Fahrers erfolgt optisch und akustisch. Auch die genaue Fahrgeschwindigkeit wird angezeigt, die in der Regel genauer sein soll als die auf dem Tachometer angezeigte. Die Informationen über die mobilen, also nur zeitweilig aufgestellten Radarkameras, sind noch vage. Die App gibt nur Auskunft darüber, dass sich der Autofahrer einer Stelle nähert, an dem schon öfter ein Geschwindigkeitsmessgerät gestanden hat. Es kann also gut sein, dass dort aktuell nicht gemessen wird.Da TomTom in den Niederlanden zu Hause ist und sehr europäisch denkt, wurde in der Vorstellung der App nicht darauf hingewiesen, dass die Nutzung solcher Anzeigen und Geräte in Deutschland nicht erlaubt ist.

Hierzulande gilt die kuriose Reglung, dass man solche Geräte und Technik kaufen, aber nicht nutzen darf. Geltendes Recht ist nach Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung, dass es dem Fahrer untersagt ist, „ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)“. Auch wenn Navigationsgeräte und aufgerüstete Smartphones nicht ausdrücklich in dem Paragrafen erwähnt werden, vertreten deutsche Juristen die Auffassung, dass auch Navigationsgeräte mit Radar-Kamera-Anzeige unter das Verbot fallen. Gleiches gilt für ein iPhone mit Warn-App. Deshalb darf damit gerechnet werden, dass 75 Euro und vier Punkte in Flensburg fällig werden, wenn jemand mit dieser App erwischt wird. Ungeklärt ist, ob nicht der Beifahrer das Gerät nutzen darf.

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