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Auf ländlichen Wegen sind Landmaschinen unterwegs, auch Radfahrer nutzen die oft asphaltierten Wirtschaftswege gerne. Damit keine Konflikte zwischen Landwirten und Radfahrern entstehen, gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.
Das heißt konkret: Ausweichen muss der Verkehrsteilnehmer, dem es leichter fällt. Auch sollte nicht vergessen werden, dass auf Wirtschaftswegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt und damit an Kreuzungen die Regel „rechts vor links“. Vor allem im Wald sind Kreuzungen oft unübersichtlich und man sollte unvorsichtiges Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer in der freien Natur mit einkalkulieren.
Wenn ein Einfahrverbot für Fahrzeuge aller Art besteht, dürfen Radfahrer dennoch die Wege nutzen, solange die Gemeinde den Wirtschaftsweg in einen Radwegeplan aufgenommen hat. Weitere Tipps zum Radfahren auf Wirtschaftswegen finden interessierte Radfahrer in der aktuellen Ausgabe des ADFC-Magazin Radwelt.
geschrieben von auto.de/(cs/mid) veröffentlicht am 11.10.2010 aktualisiert am 11.10.2010
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