Transportgewerbe verklagt die BRD

Wegen mangelhafter Berechnungen bei der Lkw-Maut hat der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) aus Frankfurt am Main das Bundesamt für Güterverkehr in Vertretung der Bundesrepublik Deutschland verklagt. Der Fall wird am 21. Oktober vor dem Verwaltungsgericht in Köln verhandelt. Streitgegenstand ist die Berechnung der 50-prozentigen Erhöhung der Lkw-Maut zum 1. Januar 2009.

Der BGL bemängelt an dem der Berechnung zugrunde liegenden Gutachten eklatante Mängel: „So wurden für die Bewertung der Infrastruktur anstelle der tatsächlichen Ausgaben fiktive Wiederbeschaffungspreise für nach dem modernsten Stand der Technik errichtete Autobahnen und Bundesstraßen in Rechnung gestellt. Selbst marode Infrastruktur der Nachkriegszeit wurde zu Tagesneupreisen von 2005 bewertet.“ Des weiteren sieht sich der BGL benachteiligt durch einen in Ansatz gebrachten kalkulatorischen Zinssatz, der gegenüber dem vorhergehenden Wegekostengutachten um fast 40 Prozent in die Höhe geschraubt wurde. Das führte dazu, dass die errechneten Wegekosten mehrheitlich – zu 52,7 Prozent – aus diesen kalkulatorischen Zinsen bestehen. „Da erstaunt es nur wenig, dass die Reparaturkosten der vielzitierten Straßenschäden, die der Lkw-Verkehr verursacht, lediglich mit einem Mini-Anteil in Höhe von 1,8 Prozent zu Buche schlagen“, teilte der Verband mit.

Die durchschnittliche Maut pro Kilometer lag nach der Mauterhöhung zum 1.1. 2009 bei 18,5 Cent/km. Aufgrund der Modernisierung des Fuhrparks liegt der Durchschnittswert aktuell (Juli 2011) bei 16,8 Cent/km. Die Durchschnittsmaut seit Jahresbeginn 2009 beträgt 17,56 Cent/km. Diese scheinbar geringfügigen Differenzen addieren sich aufgrund der absolvierten 65,6 Millarden Mautkilometer jedoch zu beträchtlichen Summen. Die von Ex-Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee vorhergesagten 16,3 Cent/km Durchschnittsmaut ergeben zu der tatsächlich gezahlten Maut einen Unterschied von satten 830 Millionen Euro zu Lasten des Transportlogistikgewerbes, rechnet der BGL vor.

Seinen Mitgliedsbetrieben empfiehlt der Verband seit Jahren, gegen die Mautbescheide Einspruch einzulegen. Sollte die am 21. Oktober verhandelte Mautklage Erfolg haben, können die Unternehmen eine Erstattung der zu viel gezahlten Beträge erwarten. Rückforderungen an den Bund in dreistelliger Millionenhöhe wären dann nicht auszuschließen.

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