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Kraftstoffpreise
„Bitte keine Hamsterkäufe“: Der ADAC warnt angesichts der aktuell besonders günstigen Treibstoffpreise eindringlich davor, Benzin und Diesel in großen Mengen zum Beispiel in der Garage zu horten. Das Lagern von Treibstoffen ist verboten und stellt zudem ein erhebliches Risiko dar. Von entzündlichen Flüssigkeiten geht stets eine erhöhte Brandgefahr aus. Und zudem kann es beim Umfüllen von Benzin und Diesel zu erheblichen Umweltschäden durch eine Verschmutzung des Grundwassers kommen.
Laut Gesetz dürfen in Kleingaragen maximal 20 Liter Benzin und bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff lagern. Aber nur dann, wenn die Treibstoffe in zugelassenen, dicht verschlossenen, bruchsicheren und nicht brennbaren Behältern aufbewahrt werden. Zudem müssen eine Geruchsbelästigung sowie mögliche Gesundheitsbeeinträchtigungen von Nachbarn und Mitbewohnern ausgeschlossen sein. In Tiefgaragen ist eine Lagerung außerhalb des Fahrzeugs vielerorts komplett untersagt. Und wer den Sprit im Keller eines Mietshauses unterbringt, dem droht Ärger mit dem Vermieter wegen „vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache“.
geschrieben von MID veröffentlicht am 16.01.2015 aktualisiert am 16.01.2015
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