Tricksen mit dem „Pickerl“ ist teuer

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Wer in den beliebten Reiseländern Österreich und Schweiz die Autobahnen benutzen will, braucht eine gültige Vignette. Wichtig dabei: Das „Pickerl“ muss bereits auf den ersten Metern der mautpflichtigen Straße fest ans Fahrzeug angeklebt sein, sonst drohen saftige Bußgelder.

Noch teurer kommen Manipulationen. Die Österreicher kontrollieren mit mobilen Kontrollteams und Polizei an ständig wechselnden Standorten. Sie belangten 2012 über 142 000 Mautpreller. Davon waren mehr als 100 000 Preller aus dem Ausland.

In Österreich gilt die Vignettenpflicht für alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht wie etwa Pkw, Wohnmobile und Motorräder. Ausgenommen sind Anhänger, Wohnwagen und Beiwagen. Allerdings reicht es nicht, die Vignette nur mitzuführen. Das „Pickerl“ muss beim Pkw innen an der Windschutzscheibe kleben. Am Motorrad ist es an einem nicht oder nur schwer entfernbarenTeil anzubringen. Ablösen, Umkleben oder Manipulationen an der Vignette sind unzulässig.

Wer ohne, oder mit nicht angeklebter Vignette erwischt wird, zahlt eine Ersatzmaut (Pkw: 120 Euro, Motorrad: 65 Euro). Bei Manipulationen, etwa mittels Klebestreifen oder Folie, ist das Doppelte fällig. Wer nicht zahlt, riskiert ein Strafverfahren mit Geldstrafen von 300 bis 3 000 Euro. Erhältlich ist die aktuelle, himbeerrote Vignette an vielen Tankstellen, in Kiosken und bei Automobilclubs in der Nähe von Autobahnen, vor allem in Grenzgebieten. Die Kosten bewegen sich bei Kfz zwischen 8,30 Euro (zehn Tage gültig) bis 80,60 Euro (ein Jahr gültig), bei Motorrädern sind es zwischen 4,80 Euro und 32,10 Euro.

In der Schweiz gibt es nur eine Jahresvignette, die für alle Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen 40 Franken (rund 33 Euro) kostet. Damit das Pickerl in Blaumetallic gültig ist, muss es auch hier im Originalzustand und ohne Verwendung anderer Materialien aufgeklebt sein: bei Pkw auf der Innenseite der Windschutzscheibe, bei Motorrädern und Anhängern an einem leicht zugänglichen und nicht auswechselbaren Teil. Ein Ablösen, Übertragen oder die Verwendung von Folien oder Klebestreifen macht die Vignette ungültig. Bei Verstößen droht eine Geldbuße von 200 Franken (rund 162 Euro). Wer die Vignette auf irgendeine Art manipuliert, fälscht oder eine gefälschte verwendet, kann mit Freiheitsentzug bis zu drei Jahren oder Geldbuße bestraft werden.

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