Trotz Verzichtserklärung bei Unfall Schadensersatz möglich

Wer an einem Fahrsicherheitstraining teilnimmt, sollte die Vertragdetails genau durchlesen. Oftmals findet sich dort der Satz „Teilnahme auf eigene Gefahr“, mit der Schadensersatzansprüche ausgeschlossen werden. Doch selbst wenn dies akzeptiert wird, können Teilnehmer bei einem Unfall mitunter Anspruch auf eine Entschädigung haben. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.

Der bei einem Fahrsicherheitstraining verunfallte Motorradfahrer hatte im verhandelten Fall zwar ebenfalls eine Verzichtserklärung unterzeichnet. Allerdings bezogen sich die Bedingungen nur auf den Veranstalter, die Haftung der Teilnehmer untereinander ist dagegen nicht eindeutig ausgeschlossen oder beschränkt worden. Der Kläger hat somit durch seine Unterschrift nicht pauschal auf alle Ansprüche für den Fall eines Unfalls verzichtet, erklären die Experten der ARAG-Versicherung. Da der Unfall auf einen anderen Teilnehmer zurückzuführen war, der seine Fahrweise nicht den örtlichen Gegebenheiten angepasst habe, konnte der verunglückte Biker diesen haftbar machen (OLG Koblenz, Az.: 12 U 1529/09).

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