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Brummifahrer tragen im Straßenverkehr eine besondere Verantwortung. Sie dürfen nicht ohne eine fortlaufende Schulung unterwegs sein. Deshalb müssen vom 10. September an Berufskraftfahrer im Dienst einen Nachweis über die Teilnahme an dieser Weiterbildung vorlegen. Das schreibt das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz vor. Der TÜV Thüringen weist darauf hin, dass bei Missachtung des Gesetzes dem Fahrer ein Bußgeld bis zu 5 000 Euro und dem Fuhrunternehmer sogar bis zu 20 000 Euro droht.
Für die zusätzliche Wissensvermittlung schreibt eine EU-Richtlinie (2003/59/EG) eine Weiterbildung über 35 Stunden innerhalb von fünf Jahren vor. Sie dient laut TÜV Thüringen der Verkehrssicherheit und muss alle fünf Jahre wiederholt werden. Betroffen von der Regelung sind Führerscheininhaber der Klassen C, CE, C1 und CE1 oder einer gleichwertigen Klasse, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 10. September 2009 erlangt haben.
geschrieben von auto.de/(wp/mid) veröffentlicht am 27.03.2014 aktualisiert am 27.03.2014
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