Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
TÜV- und AU-Plaketten können nur auf deutschem Staatsgebiet erneuert werden. Die rund 500 000 im europäischen Ausland lebenden Bundesbürger müssen nach Ablauf der Prüffrist zwar nicht sofort zurückkehren, bei der Wiedereinreise müssen sie jedoch die nächste Möglichkeit wahrnehmen, um eine fällig gewordene Haupt- oder Abgasuntersuchung durchführen zu lassen. Darauf weist nun der TÜV Rheinland hin.
Ausländische Prüfzertifikate sind in Deutschland generell nicht gültig, da es sich bei der Plakettenvergabe um eine hoheitliche Aufgabe handelt. Wer sein Fahrzeug längere Zeit im Ausland fahren will, meldet es am besten in Deutschland ab und vor Ort wieder an.
mid
geschrieben von veröffentlicht am 12.07.2006 aktualisiert am 12.07.2006
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.