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Angesichts einer immer noch hohen Zahl von Unfällen mit Kleintransportern regt der TÜV Rheinland nun die Einführung eines verpflichtenden Praxistrainings für Berufskraftfahrer auch von Lieferwagen an. Das wäre nach Ansicht der TÜV-Experten eine wirkungsvolle Maßnahme zur Reduzierung der Unfallzahlen.
Gemäß dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz aus dem Jahr 2006 tritt am 10. September 2014 eine Regelung in Kraft, die eine obligatorische Weiterbildung vorsieht. Das Gesetz resultiert aus der Umsetzung einer Europarichtlinie in nationales Recht. Danach müssen sich alle, die beruflich mit einem Kraftfahrzeug von mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht unterwegs sind, alle fünf Jahre einer Schulung unterziehen. Diese Verpflichtung bezieht sich allerdings nur auf die Theorie.
Mit einem obligatorischen Sicherheitstraining für alle Berufskraftfahrer ließen sich die Grenzen der Fahrphysik in der Praxis aufzeigen und die richtige Reaktionsweise in Grenzsituationen schulen, bevor es im realen Straßenverkehr „brenzlig“ wird. Zudem könnte wichtiges Wissen rund um Ladungssicherung, Ruhezeiten und gesetzliche Vorschriften wieder aufgefrischt werden.
geschrieben von auto.de/(tm/mid) veröffentlicht am 30.03.2011 aktualisiert am 30.03.2011
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