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Tuning
Ein Auto oder Motorrad „von der Stange“ ist nicht jedermanns Sache. Viele Besitzer legen Wert auf ein Fahrzeug, das „etwas Besonderes“ darstellt. Also individualisieren sie ihren fahrbaren Untersatz. Für diese Wünsche hält die Tuning-Branche ein reichhaltiges Angebot bereit, um aus einem serienmäßigen ein einzigartiges Fahrzeug zu machen. Dabei kommt es häufig zu Veränderungen, die in die Fahrzeugpapiere eingetragen oder von einem Sachverständigen „abgenommen“ werden müssen. Was viele nicht wissen: Auch die Kfz-Versicherung muss über die Um- oder Anbauten informiert werden.
Von außergewöhnlichen Lackierungen über „tiefer, breiter, schneller“ bis hin zu aufwändigen Umbauten reichen die Vorstellungen der Tuning-Fans. Etliche von ihnen legen dabei gern selbst Hand an, andere lassen sich lieber von spezialisierten Fachwerkstätten beraten und von ihnen das neue Styling umsetzen. Die Tuning-Profis wissen in der Regel auch, was bei der Veredelung des Alltagsfahrzeugs erlaubt ist und was nicht. Grundsätzlich gilt: Das Auto oder Motorrad hat nach seiner Überarbeitung weiterhin den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung zu entsprechen. Und fast alle Veränderungen am Fahrzeug müssen im Fahrzeugbrief nachgetragen werden, da sonst die Betriebserlaubnis erlischt. Nach bestimmten Maßnahmen sind die Fahrzeuge sogar einem Sachverständigen zur Abnahme vorzuführen.
Wer diese Vorschriften missachtet, dem drohen amtlicherseits zum Teil saftige Bußgelder, Punkte im Flensburger Strafregister und sogar die Stilllegung seines Fahrzeugs. Doch auch die Versicherungen wollen über nachträgliche Umbauten an dem versicherten Motorrad oder Auto informiert werden. Denn schon geringe Veränderungen können zu einer anderen Risikoeinstufung führen, was sich wiederum bei der Prämie auswirkt. Im Zweifel empfiehlt sich daher bei Tuningvorhaben die Rücksprache mit dem eigenen Versicherer. Dann kann man mögliche Änderungen bei der Versicherungsprämie gleich bei der Planung mit einkalkulieren. Außerdem nimmt der Versicherer die neuen Autoteile mit in die Police auf, sodass sie im Schadensfall von der Kaskoversicherung ersetzt werden können.
Erfährt die Kfz-Versicherung nichts von den ausgeführten Umbauten, kann der komplette Verlust des Versicherungsschutzes drohen. Doch auch wenn es so weit nicht kommt, sind bei einem Unfall unangenehme Konsequenzen infolge der nicht gemeldeten Fahrzeugveränderungen möglich. Zwar reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung grundsätzlich immer den Schaden eines unschuldigen Dritten, wie die HUK-Coburg kürzlich gegenüber der Presse betonte. Doch kann der Versicherer prüfen, ob er den Fahrer wegen Gefahrerhöhung im Nachhinein in Regress nimmt.
geschrieben von auto.de/(ampnet/Sm) veröffentlicht am 13.08.2014 aktualisiert am 26.02.2015
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