Tuning: Sicherheit darf nicht auf der Strecke bleiben

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Schneller, breiter, tiefer – ob dezent oder mit wuchtigen Radhäusern und breiten Gummis. Für Tuning-Fans gibt es nach wie vor scheinbar keine Grenze. Bis auf eine: „Die Verkehrssicherheit darf nicht auf der Strecke bleiben“, betont Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrt-Experte vom TÜV Rheinland.

Was heute in der Tuning-Szene zählt, heißt „OEM-Tuning“ (Original Equipment Manufacturer). Dabei bleibt die möglichst tief gelegte Karosse im Wesentlichen unangetastet, sie wird aber durch Teile eines anderen Modells ergänzt. Wichtig dabei: Alle Komponenten müssen aus dem konzerneigenen Baukasten kommen. Auch luftgefederte Fahrwerke, Bremsen-Upgrades oder verchromte, groß dimensionierte Tiefbett-Felgen sind bei den Autoveredlern heiß begehrt. „Damit das alles im vorgeschriebenen Rahmen bleibt, sollten sich Interessenten vor dem Umbau über legale Möglichkeiten bei den Tuning-Spezialisten informieren, wie zum Beispiel dem TÜV Rheinland“, sagt Hans-Ulrich Sander.

Viele Änderungen wie etwa Leistungssteigerungen müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis. Und das kann beim Fahren auf öffentlichen Straßen teuer werden. Denn neben Bußgeld und Punkten in Flensburg können auch die Versicherer im Schadensfall Regress fordern. Auch neue Rad/Reifen-Kombinationen erfordern stets die Änderungsabnahme bei einer amtlichen Prüfstelle. Schaltknüppel mit einer EG-Betriebserlaubnis hingegen dürfen Hobby-Bastler in der Regel ohne Eintragung tauschen.

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