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Die Unfallforschung der Versicherer hält nichts von einer Erhöhung der Bußgelder für Regelverstöße von Radfahrern und einer Kennzeichenpflicht. Die UDV widerspricht damit entsprechenden Forderungen der Gewerkschaft der Polizei.
Auch eine Kennzeichenpflicht könne die Lage nicht verbessern, teilte die UDV mit. Denn im Gegensatz zu einigen anderen Ländern haftet in Deutschland der Fahrer eines Fahrzeugs und nicht der Halter. Bei Fehlverhalten oder Verstößen muss also nachgewiesen werden, wer gefahren ist. Dazu bräuchte es überall im öffentlichen Raum Kameras.
Der bürokratische Aufwand und die Kosten stünden in keinem Verhältnis zum Ergebnis, so die Unfallforscher der Versicherungswirtschaft.
geschrieben von auto.de/(ampnet/nic) veröffentlicht am 16.04.2012 aktualisiert am 16.04.2012
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