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Unterschreibt der Käufer eines neuen Pkw eine Übernahmebestätigung, in der ein Kilometerstand ausdrücklich festgehalten ist, kann er diesen nicht nachträglich beanstanden, so das Landgericht Coburg (Az. 21 O 337/11).
Im vorliegenden Fall hatte eine Käuferin einen knapp 18 000 Euro teuren Neuwagen mit einer Laufleistung von 304 Kilometern zunächst anstandslos angenommen und die Übernahmebestätigung unterschrieben. Einige Tage später monierte die Käuferin, ihr sei kein Neuwagen übergeben worden und forderte einen Nachlass in Höhe von 3 400 Euro.
Um das Fahrzeug kurzfristig liefern zu können, sei das Fahrzeug nach telefonischer Absprache mit der Käuferin von einem anderen Autohaus überführt worden. Dem folgten die Coburger Richter. Eine Mitarbeiterin des Autohauses habe glaubwürdig dargelegt, wie es zu dem Kilometerstand gekommen sei. Die Frau habe um einer schnellen Auslieferung willen eine solche Laufleistung durch die Übernahme akzeptiert. Dadurch sei es unerheblich, ob es sich bei einem Fahrzeug mit 304 Kilometern Laufleistung noch um ein Neufahrzeug handele.
geschrieben von auto.de/(ts/mid) veröffentlicht am 20.03.2013 aktualisiert am 20.03.2013
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