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Warum einfach, wenn´s auch umständlich geht. Nach dieser Devise scheinen die Macher der Straßenverkehrs-Ordnung vorgegangen zu sein. Die Deutsche Verkehrswacht hilft nun beim Übersetzen.
So lassen sich „Einfädelungsstreifen/Ausfädelungsstreifen“ auch schlüssig als „Auf- und Abfahrten“ bezeichnen. Ein „Fahrtrichtungsanzeiger“ meint schlicht den „Blinker“ am Auto oder Motorrad. Unter einem „Wartepflichtigen“ darf dann ein Verkehrsteilnehmer verstanden werden, der die „Vorfahrt“ gewähren muss nach der Regel „rechts vor links“.
Wortungetüme wie die „Parkraumbewirtschaftungszone“ für einen „Parkplatz“ sind keine Seltenheit. Auch der Begriff „Schallzeichen“ verdient eine Übersetzung, „Hupe“ wäre verständlicher ebenso wie „Ampel“ statt des umständlichen „Wechsellichtzeichens“.
Weitere Begriffe aus dem Straßenverkehr und ihre Bedeutung können gerne per Email (facebook@dvw-ev.de) oder an das Facebook-Profil der Deutschen Verkehrswacht geschickt werden: http://www.facebook.com/verkehrswacht.
geschrieben von auto.de/(ld/mid) veröffentlicht am 02.11.2011 aktualisiert am 02.11.2011
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