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Alles neu macht der Mai. 2014 stimmt dies ganz besonders, denn zum ersten Tag des Wonnemonats tritt die Reform des Punktesystems der Verkerssünderkartei in Kraft, die noch unter Peter Ramsauers Ägide als Verkehrsminister auf den Weg gebracht wurde. auto.de fasst zusammen, was sich ändert.
Das positive: Künftig schlagen nur noch Verstöße mit Punkten zu Buche, die den Verkehr gefährden. Wegfallen damit unter anderem Punktestrafen für die Einfahrt in eine Umweltzone ohne passende Plakette (1 Punkt) oder bei Beleidigung im Straßenverkehr (5 Punkte). Wer aktuell solche Punkte auf seinem „Konto“ hat kann sich freuen: sie werden zum 1. Mai 2014 ersatzlos gestrichen. Für Neuverstöße soll jedoch im Gegenzug die Geldstrafe erhöht werden. Eine Aufstellung haben wir hier separat vorbereitet.
Für alle übrigen Strafen wird das Punktesystem vereinfacht und der sogenannte Punkte-Tacho eingeführt. Statt Strafen zwischen 1 und 7 Punkten gibt es künftig nur noch drei Kategorien. Schwere Vergehen, etwa mit 21 km/h mehr als erlaubt innerorts geblitzt zu werden, werden künftig mit einem Punkt geahndet. Besonders schwere Vergehen, die mit einem Regelfahrverbot geahndet werden (z.B. Rotlichtverstöße oder Drängeln) werden mit zwei Punkten geahndet. Für besonders schwere Straftaten gilt künftig die Höchststrafe von drei Punkten. Diese gehen jedoch ausschließlich mit dem vollständigen Entzug der Fahrerlaubnis einher. Man bekommt hier den Führerschein nicht automatisch nach einer gewissen Zeit wieder. Stattdessen muss eine Neuerteilung beantragt werden, über die dann die zuständige Behörde entscheidet.
Das gleiche wird fällig, wenn die Höchstzahl an Punkten erreicht wird, die künftig bei 8 statt 18 Punkten liegt. Zur Veranschaulichung des neuen Systems hat das Verkehrsministerium den sogenannten „Punkte-Tacho“ eingeführt, der in farblich abgesetzte Kategorien unterteilt ist. Im grünen Bereich (1-3 Punkte) gilt man lediglich als vorgemerkt. Weitere Maßnahmen muss man dabei nicht fürchten. Mit vier oder fünf Punkten erreicht man die gelbe Stufe „Ermahnung“, was ein Anschreiben mit Information über das Fahreignungs-Bewertungssystem zur Folge hat. Dies gilt als Warnschuss und letzte Möglichkeit, das Punktekonto durch den freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars zu schmälern. Bei 6 oder 7 Punkten (rot) erfolgt eine Verwarnung. Entgegen vieler anders lautender Behauptungen bleibt laut Verkehrsministerium auch hier der Besuch eines Fahreignungsseminar freiwillig, allerdings kann kein Punkt mehr abgebaut werden. Nach dem Erreichen von 8 Punkten oder mehr (schwarz) wird – wie bisher ab 18 Punkten – der Führerschein komplett eingezogen und muss neu beantragt werden.
Ebenfalls neu geregelt wird ab 1. Mai 2014 die Verjährungsfrist von Verstößen. Einträge mit einem Punkt werden nach zwei Jahren getilgt, während schwere Vergehen (2 Punkte) erst nach drei Jahren verjähren. Ausnahme bilden hier Punkte, die in Verbindung mit einer Straftat verhängt wurde, die teilweise erst nach 10 Jahren ihre Gültigkeit verlieren. Freuen dürfte viele Autofahrer hingegen, dass Punkte künftig für sich selbst verjähren und nicht die Frist vorheriger Missetaten verlängern. Aktuell verlängert sich diese Frist bei jedem neuen Punkt.
Punkte können nach wie vor abgebaut werden, indem ein freiwilliges Fahreignungsseminar besucht wird. Dies ist ab dem 1. Mai jedoch nur mit maximal fünf Punkten auf dem Konto möglich und darf nur ein mal alle fünf Jahre in Anspruch genommen werden. Zudem sollen künftig verkehrspädagogische und verkehrspsychologische Elemente verhindern, dass Punktesünder die Seminare einfach „aussitzen“. Wer 6 Punkte oder mehr auf dem Konto hat, muss also auf deren Verjährung warten.
geschrieben von auto.de/zeh veröffentlicht am 25.02.2014 aktualisiert am 25.02.2014
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das einzigste was unsere korupten politiker können ist autofahrer schickanieren .
da wo es angebracht wäre sind sie zu feige.
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Gast auto.de
Februar 25, 2014 um 2:36 pm UhrWas passiert eigentlich mit meinen alten Punkten aus 2011 die durch neue Punkte gehemmt wurden? Sind diese dann am 01.05.14 getilgt?