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Umfrage Schadenrückkauf
Autoversicherung: Abkassiert wird, wem der Durchblick fehlt
Versäumen Kunden, die so gut wie nie die AGB lesen, wirklich wichtige Informationen? Eine Antwort auf diese Frage liefert jetzt das Verbraucherportal PREISVERGLEICH.de. In einer umfangreichen Online-Umfrage hat das Portal herausgefunden, dass die Autoversicherung oft an der Unwissenheit ihrer Kunden verdient.
Günstige Option in den AGB verborgen
Die Kfz-Versicherung ist bei einem Schadensfall von unter 500 Euro gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Versicherungsmitglieder über die Option des sogenannten Schadenrückkaufs zu informieren. Diese Option ermöglicht es, den bei einem Unfall entstandenen Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen, statt ihn die Versicherung regulieren zu lassen. 55,7 Prozent der Verbraucher wissen aber gar nicht, dass die Versicherung diese Aufklärungspflicht hat. Die Option des Schadenrückkaufs ist meist in den AGB „versteckt“.
Schadenrückkauf schont Kfz-Versicherungsbeitrag
Würden die Verbraucher direkt nach dem Schadenrückkauf oder einer Regulierung durch die Kfz-Versicherung gefragt werden, würden sogar bei einem Schaden von bis zu 1.000 Euro 53,5 Prozent der Versicherten lieber den Schadenrückkauf wählen. In der Realität wird diese Entscheidung, für die sechs Monate Zeit ist, jedoch meist verpasst. Das freut die Versicherung: Übernimmt sie den Schaden, kann sie den Versicherten in eine andere Schadensfreiheitsklasse zurückstufen. Mit dieser Rückstufung verbunden sind dann höhere Versicherungsbeiträge. Langfristig wird die Rückstufung somit teurer, als der Schadenrückkauf.
Die vollständigen Ergebnisse sowie weitere Tipps und Tricks um die Autoversicherung zu optimieren, liefert die Onlineumfrage zum Schadenrückkauf „Wer liest eigentlich die AGB?“ auf PREISVERGLEICH.de.
geschrieben von PVG veröffentlicht am 27.10.2014 aktualisiert am 30.10.2014
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