Umrüsten der Fahrzeugbeleuchtung: Fachwissen erforderlich

Veränderungen an der Fahrzeugbeleuchtung sind heutzutage gravierende Eingriffe in ein komplexes System. Deshalb gelten für Um- und Nachrüstung strenge Regeln. „Defekte Glühbirne raus aus dem Scheinwerfer, neue rein – das war gestern“, stellt Peter Schuler, Bundesgeschäftsführer der Kraftfahrzeug-Überwachung freiberuflicher Kfz-Sachverständiger (KÜS), klar, bevor er zusammenfasst, was bei Umbauten oder Reparatur unbedingt beachtet werden muss.

Wichtig ist unter anderem, dass das Ersatzteil eine Bauartgenehmigung besitzt. Sie ist vorhanden, wenn das Leuchtmittel ein E-Prüfzeichen trägt. Ist die Kennzeichnung nur auf der Verpackung zu finden, sollte man auf die Verwendung verzichten, denn in diesem Fall, warnt der KÜS, werde lediglich „die elektromagnetische Verträglichkeit einzelner Komponenten bestätigt, keinesfalls aber des Leuchtmittels selber“.

Eine weitere Grundregel lautet, dass in einem für Halogenlampen entwickelten Scheinwerfer weder Xenon- noch LED-Leuchten eingesetzt werden dürfen, denn sie können die Fahrzeugelektronik durcheinander bringen. Auch von den in der Werbung als „Hochleistungslampen mit sensationeller Lichtausbeute“ angepriesenen Nachrüstkits hält die Organisation wenig: Die möglicherweise vorhandene Mehrleistung wird durch erhöhten Energieverbrauch und gesteigerte thermische Belastung erreicht. Darunter leidet die Lebensdauer und gewonnen ist nichts.

Der Versuchung, besonders preiswerte Teile – häufig Importware – einzubauen, sollten Autobesitzer ebenfalls nicht nachgeben. Bei einem Scheinwerfer aus Fernost fehlt laut der Experten beispielsweise die Aufnahmemöglichkeit für die Leuchtweitenregulierung, die in Europa vorgeschrieben ist, ganz abgesehen davon, dass die gesamte Bauform „bei uns nicht mehr zulässig ist“. Deshalb werde einem damit ausgerüsteten Pkw bei der Hauptuntersuchung die Prüfplakette verweigert.

Generell empfiehlt die KÜS, Arbeiten an der Fahrzeugbeleuchtung einer Fachwerkstatt zu überlassen. Die modernen Systeme – allen voran solche mit Kurven-, Abbiegelicht und adaptiver Lichtverteilung – seien einfach zu stark vernetzt für Teilreparatur oder Umrüstungen – mit der Konsequenz, dass „im Reparaturfall die anfänglich beim Fahrzeugkauf gewählte teure Komplettanlage getauscht werden muss“. KÜS-Mann Schuler findet das nicht gut; er appelliert daher an die Fahrzeughersteller, künftig wieder Beleuchtungssysteme anzubieten, die Teilreparaturen zulassen und so den Geldbeutel der Kundschaft entlasten.

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