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Die Umrüstung auf Autogas bringt bei älteren Fahrzeugen nicht in jedem Fall steuerliche Vorteile.
Wer eine Gasanlage einbauen will, sollte sich deshalb unbedingt davon überzeugen, dass der Wagen in der Vergangenheit nachträglich in einer höheren und damit besseren Schadstoffklasse eingestuft worden war. Denn mit dem Einbau eines Kaltlaufreglers oder eines Nachrüstkatalysators konnte so das Fahrzeug beispielsweise von Euro 1 auf Euro 2 herauf gestuft worden sein.
War das nicht der Fall, wird das Fahrzeug trotz seiner Umrüstung auf Autogas laut geltendem Recht wieder in die alte, niedrige Schadstoffklasse eingeordnet. Darauf weist laut „kfz-betrieb“ der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hin. Steuerliche Vorteile würden damit entfallen.
mid/lex
geschrieben von veröffentlicht am 30.03.2007 aktualisiert am 30.03.2007
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