Umweltbundesamt verlangt weitere Maßnahmen gegen den Feinstaub

Obwohl ein Gericht in Hannover kürzlich festgestellt hatte, dass Autos nicht genug an der Feinstaubbelastung in der Innenstadt beiträgt, um die Umweltzone zu rechtfertigen, fordert das Umweltbundesamt (UBA) weitere Maßnahmen, natürlich wieder zu Lasten der Autofahrer. Der Katalog der Forderungen umfasst Verbannung aller Fahrzeuge ohne grüne Plakette, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Nachrüstung von Nutzfahrzeugen, aber auch neue Regelungen für den Hausbrand, die Industrie und die Kraftwerke.

Die gesundheitsschädliche Feinstaubbelastung in deutschen Innenstädten sei weiterhin zu hoch, stellt das Amt fest. In sechs Städten – darunter Stuttgart und München – sei der Grenzwert (Tagesmittelwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft) bereits jetzt an mehr als den zulässigen 35 Tagen pro Jahr überschritten. Weitere zehn Städte in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Thüringen, Hessen und Sachsen stünden kurz vor der Grenzwertüberschreitung. Ein Grund dafür ist, so das Amt, das Wetter zu Beginn dieses Jahres mit windschwachen Hochdruckwetterlagen, die den Abtransport der Luftschadstoffe behinderten.

Laut UBA ist der Straßenverkehr wichtigste Emissionsquelle für Feinstaub. Deswegen sollen in den Umweltzonen nur noch Kraftfahrzeuge mit grüner Plakette fahren. Damit ließen sich bis zu 18 Überschreitungstage pro Jahr vermeiden. Ein Tempolimit von 30 km/h auf den betroffenen Hauptverkehrsstraßen innerhalb der Städte soll die Zahl der Überschreitungstage um weitere zehn senken. Die leichten Nutzfahrzeuge (Schadstoffklassen Euro 3 und schlechter) sollen mit Dieselrußfiltern nachgerüstet werden. Die Zahl der betroffenen Fahrzeuge gibt das UBA mit 300 000 an. Den Ländern, die für die Einhaltung der Luftqualitätsanforderungen verantwortlich sind, wird empfohlen, dafür auf Förderprogramme aus dem EU-Strukturfonds zuzugreifen.

So genannte Kleinfeuerungsanlagen (Hausbrand und Kamine) sind laut UBA nach dem Straßenverkehr der zweitgrößte Verursacher des Feinstaubes. Die geplante Novellierung der „Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen“ sieht anspruchsvolle Grenzwerte für diese Heizungen vor. Auch Altanlagen müssen nach einer angemessenen Übergangsfrist ihre Emissionen bis zu einem „anspruchsvollen Staubgrenzwert senken.

Die hohe Feinstaubbelastung in den Städten entsteht nicht nur aus den Emissionen vor Ort. Ein bedeutender Anteil des Feinstaubes kommt von weit her in die Ballungsräume. Hier fordert das UBA europäische Lösungen. Das Amt hält eine deutliche Minderung der Emissionen aus großen Industrieanlagen – wie etwa Kraftwerken – ist erforderlich. Die Europäische Union überarbeitet derzeit die Vorschriften für diese Industrieanlagen. Dabei sind es vor allem Anlagen in Osteuropa, die einen großen Sanierungsbedarf aufweisen.

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