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Der Verein Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat heute angekündigt, wegen der untauglichen Dieselrußfilter vor Gerichte zu ziehen.
Als Grundlage für die Klage soll ein Gutachten des DUH-Hausanwalts Dr. Remo Klinger dienen, das zu den Schluss kommt, sowohl das Kraftfahrtbundesamt (KBA) als auch der Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) und der Bundesumweltminister Siegmar Gabriel (SPD) handelten rechtswidrig, weil sie auch nach einem Jahr die Betriebserlaubnis für die wirkungslosen Filter noch aufrecht erhalten und Steuerbefreiung gewähren.
Die amtliche Betriebserlaubnis für die die unwirksamen Dieselpartikelfilter der Firmen GAT, Tenneco und Bosal müsse, so das Gutachten, aus zwingenden rechtlichen und sachlichen Gründen auch rückwirkend zurückgenommen werden. Bisher habe das KBA, das Bundesverkehrsminister Tiefensee unterstellt ist, offenkundig rechtswidrige Zustände hingenommen. Weil rechtswidrig Steuerentlastungen in Höhe von über 13 Millionen Euro gewährt worden seien, erfülle der Verzicht auf die Rückforderung darüber hinaus den Straftatbestand der so genannten „Haushaltsuntreue“.
geschrieben von (ar/Sm) veröffentlicht am 02.12.2008 aktualisiert am 02.12.2008
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