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Bereits das Parken eines Fahrzeugs in einer Umweltzone ohne gültige Umweltplakette stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Den Verstoß kann die Polizei mit einem Bußgeld ahnden. Denn auch das Parken ist laut ARAG-Experten eine Teilnahme am Straßenverkehr.
Der Betroffene hatte im verhandelten Fall seinen Pkw in einer Umweltzone geparkt, die nur mit Umweltplaketten befahrbar war. Die an dem Fahrzeug angebrachte grüne Umweltplakette wies ein Kennzeichen aus, das nicht dem am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen entsprach.
Die Plakette war somit ungültig und der Betroffene erhielt einen Bußgeldbescheid über 40 Euro. Er klagte vor Gericht gegen die Bezahlung des Strafmandats ab, jedoch ohne Erfolg. Der Autofahrer war zu Recht mit dem Bußgeld belegt worden, da das Fahrzeug nicht mit einer gültigen Umweltplakette ausgestattet gewesen war. Auch hatte das Fahrzeug am Verkehr in der Umweltzone teilgenommen, da die Straßenverkehrsordnung das Parken als Teil des ruhenden Verkehrs erfasst, so die Experten (OLG Hamm, Az.: 1 RBs 135/13).
geschrieben von auto.de/(li/mid) veröffentlicht am 07.11.2013 aktualisiert am 07.11.2013
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