Umweltzonen: Rot ist out – Grün dominiert

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In Deutschland existieren gegenwärtig 48 Umweltzonen, die 69 Städte und Gemeinden umfassen. Die ersten Umweltzonen wurden am 1. Januar 2008 in Hannover und Köln mit dem Ziel geschaffen, die Luftqualität zu verbessern. So dürfen in diese Gebiete nur Fahrzeuge einfahren, die als „schadstoffarm“ gekennzeichnet beziehungsweise mit einen Katalysator und Rußpartikelfilter (bei Diesel) ausgestattet sind. Dazu wurden zur Abstufung entsprechende Plaketten in den Farben Rot, Gelb und Grün eingeführt. Nach und nach werden die Regelungen immer strenger. Die erste Stufe mit noch roter Plakette ist bereits passé. In 14 Zonen dürfen nur Fahrzeuge mit der gelben oder grünen Umweltplakette einfahren. Das entspricht der zweiten von drei Stufen, in denen die Regelungen jeweils strenger werden. Und in 34 Zonen ist das Einfahren bereits jetzt nur noch mit grüner Plakette (Stufe 3) erlaubt oder eine Verschärfung auf die dritte Stufe steht bevor.

Das gilt für Mönchengladbach bereits ab 1. Januar 2014, weitere 19 Städte in Nordrhein-Westfalen folgen zum 1. Juli 2014. Die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) rät, sich rechtzeitig die aktuell benötigte Plakette zu besorgen. Andernfalls drohen derzeit 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Ab Mai entfällt zwar der Eintrag im Zentralregister, das Bußgeld aber erhöht sich auf 80 Euro. Als Verstoß gilt bereits das Parken in der Umweltzone ohne gültige Plakette, in die das polizeiliche Kennzeichen eingetragen sein muss.

Welche Umweltplakette ein Fahrzeug erhält, hängt von seiner Schadstoffemission ab und ist aus dem Fahrzeugschein ersichtlich. Die Plaketten gibt es bei den Zulassungsstellen in Werkstätten und bei den Kfz-Prüforganisationen, aber auch im Internet. Oldtimer benötigen keine Plakette. Und Versorgungsfahrzeuge können ebenfalls von der Pflicht entbunden werden. Die jeweils geforderte Plakette ist an der Windschutzscheibe anzubringen.

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