Umweltzonen sind trotz Zweifel an StVO-Novellierung gültig

Die in Innenstädten eingerichteten Umweltzonen bleiben gültig. Nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe könnten zwar einige fehlerhafte Verordnungen die Erneuerung (Novellierung) der Straßenverkehrsordnung (StVO) im vergangenen Jahr ungültig machen, doch davon seien die Umweltzonen nicht direkt betroffen.

Grundlage für die Sperrzonen

Denn die gesetzliche Grundlage für die Sperrzonen ist eine Novelle des Jahres 2006, deren Gültigkeit außer Frage steht. In der Neufassung aus dem Vorjahr ist nur eine unpräzise Formulierung bezüglich der Umweltzonen geändert worden. Sollte die 2009er Novellierung also tatsächlich fehlerhaft und somit rechtlich nichtig sein, würde die ältere Fassung wieder gelten. Darin sind die Umweltzonen bereits geregelt und somit weiter von Bestand.

Gültigkeit von Verkehrsschildern und Regelungen

Über die Gültigkeit von Verkehrsschildern und Regelungen wurde in den vergangenen Wochen heftig diskutiert. Durch die Novellierung der StVO im Jahr 2009 sollten zunächst ältere Schilder unwirksam geworden sein, so dass überall, wo die älteren Varianten aufgestellt waren, entsprechende Regeln nicht länger gelten sollten. Eine Rechtsverordnung des Bundesverkehrsministers hatte diesen Mangel jedoch beseitigt. Allerdings wurde daraufhin ein Verstoß gegen das so genannte „Zitiergebot“ bemerkt, der die gesamte Neufassung der StVO ungültig machen könnte. Dies würde bedeuten, dass die ältere Fassung von der StVO wieder gültig wäre. Ob dies tatsächlich der Fall ist, ist unklar. Autofahrer sollten sich im Zweifel deshalb an die Verkehrsregeln halten, unabhängig vom Aussehen der Schilder.

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