Unfälle im Ausland – Was tun?

Bei Unfällen im Ausland kann die Urlaubslust schnell zum Urlaubsfrust werden. Nach einem Crash beginnt nicht selten eine Odyssee: Sprachbarrieren, unbekannte Verwaltung, Papierflut und eventuell sogar ein endloses juristisches Nachspiel.

Um bei einem Unfall im Ausland gewappnet zu sein, sind Dokumente wie der europäische Unfallbericht und die „Grüne Karte“ wichtig. Beide Unterlagen sind bei der eigenen Versicherung erhältlich. Wer auf Nummer Sicher gehen will, schließt vor Reiseantritt eine Auslands-Krankenversicherung, eine Vollkasko-Versicherung und einen Schutzbrief ab, raten ARAG-Experten.

Die wichtigste Regel lautet: Kein Schuldanerkenntnis abgeben und am Besten sofort die Polizei rufen. Ist das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen, ist nach der „Grünen Karte“ des Unfallgegners zu fragen. Falls eine Kamera zur Hand ist, unbedingt die Unfallstelle und einzelne Details fotografieren. Außerdem muss ein Unfallprotokoll angefertigt werden. Eine Vorlage des Europäischen Unfallberichts finden Sie auch unter „http://www.arag.de/medien/pdf/service/euro_unfallbericht.pdf.“

Anschließend ist der Schaden umgehend der eigenen Autohaftpflichtversicherung zu melden, spätestens aber innerhalb einer Woche, auch wenn der Unfallgegner verantwortlich ist. Die Organisation der Schadensregulierung kann dann gelassen von zu Hause erledigt werden. Über den Zentralruf der Autoversicherer (bundeseinheitliche Nummer: 0180 – 25026) ist der Kontakt zur Versicherung des Unfallgegners möglich. Spätestens jetzt ist es gut, alle Unterlagen (Unfallbericht, Unfallbestätigung, eventuell grüne Versicherungskarte des Unfallgegners) parat zu haben.

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