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Eigentlich ist die Sache relativ simple: Die Busspur ist für die Busse da. Autofahrer, die das ignorieren und in einen Unfall verwickelt werden, müssen tief in die Tasche greifen. Egal, ob sie nun schuld sind oder nicht. Kollidiert ein Autofahrer beim Linksabbiegen mit einem Auto, das auf der entgegenkommenden Busspur gefahren ist, haftet nämlich der Linksabbieger lediglich für 40 Prozent des entstandenen Schadens. Das entschied jetzt das Amtsgericht Aachen.
Im besagten Fall wollte ein Autofahrer nach links in eine Tankstelleneinfahrt abbiegen. Aus der Gegenrichtung ist ein anderes Fahrzeug auf der Busspur gefahren und wollte ebenfalls auf das Tankstellengelände einfahren. Die Fahrzeuge stießen zusammen und keiner der beiden Autofahrer wollte Schuld am Unfall gewesen sein. Der Fahrer auf der Busspur ging vor Gericht, um die Schuldfrage zu klären. Seiner Meinung nach habe der Linksabbieger ihm die Vorfahrt genommen. Die Busspur habe er nur benutzt, um längere Wartezeiten im Stau zu vermeiden, da er sowieso abbiegen wollte.
Ganz so einfach war die Sache aber doch nicht. Das Gericht ist zu der Entscheidung gekommen, dass beide Seiten Schuld am Unfall haben. Der Linksabbieger hätte den Unfall laut Richter vermeiden können, wenn er sorgfältiger auf den Gegenverkehr geachtet hätte. Trotzdem habe der Kläger 60 Prozent des Schadens zu übernehmen. „Verbotenerweise auf der Busspur zu fahren, wiegt hier schwerer als die Vorfahrtsmissachtung“, sagte Rechtsanwalt Thomas Nolting. (Az. 101 C 259/11) In der Begründung heißt es außerdem, dass die verbotswidrige Nutzung der Busspur einen schwererwiegenden Verstoß darstellt, als die Außerachtlassung der Sorgfalt beim Abbiegen, berichtet die Deutschen Anwaltshotline.
geschrieben von auto.de/(rlo/mid) veröffentlicht am 26.02.2014 aktualisiert am 26.02.2014
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