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Auf einem Parkplatz müssen Autofahrer besonders vorsichtig und rücksichtsvoll fahren. Bei einem Unfall geben Gerichte häufig beiden Parteien eine Teilschuld. So auch das Oberlandesgericht Hamm in einem aktuellen Urteil.
In dem verhandelten Fall hatte ein rückwärtsfahrendes Auto auf einem Großparkplatz ein Fahrzeug gerammt, das gerade aus einer Parkbox zurücksetzte. Letzteres war kurz vor der Kollision zum Stillstand gekommen, so dass der Fahrer jede Verantwortung für den Unfall ablehnte.
Die Richter sahen das allerdings anders. So würden zwar beim Rückwärtsfahren auf der Parkplatz-Fahrbahn erhöhte Sorgfaltsanforderungen gelten, diese gebe es aber auch beim Zurücksetzen aus der Box. Das Gericht setzte daher eine hälftige Schadensteilung an. (Az.: I-9 U 32/12)
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 30.10.2012 aktualisiert am 30.10.2012
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