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Wenn es bei der Urlaubsfahrt ins Ausland zu einem Unfall kommt, dann sind die Betroffenen meist sprachlos. Doch das liegt nicht nur an den fehlenden Fremdsprachkenntnissen, sondern auch an dem teilweise recht unterschiedlichen Vorgehen der Verwaltung und der Versicherungen im Urlaubsland.
Damit man auch im Ausland zu seinem Recht kommt, ist vor allem eines wichtig: das Sichern von Daten und Beweisen vor Ort. Wichtig für die Ermittlung der gegnerischen Versicherung: In manchen südlichen Ländern wird die Assekuranz über eine Plakette auf der Windschutzscheibe ausfindig gemacht. Außerdem sollte unbedingt die Polizei hinzugezogen werden. Doch diese kommt in manchen Ländern nur, wenn dabei eine Person verletzt wurde.
Bleibt man mit dem Unfallgegner allein, kann der Europäische Unfallbericht beim Bezwingen von Sprachbarrieren helfen. Auf diesem Einheitsformular können die persönlichen Daten des Unfallgegners eingetragen und Angaben zu dem Unfallhergang gemacht werden. Auch eine Skizze sollte auf diesem Bogen nicht fehlen. Am besten füllt man den Bericht mit dem Unfallgegner gemeinsam aus und lässt ihn von diesem unterzeichnen. Namen von Zeugen sollten ebenfalls notiert und falls eine Kamera zur Hand ist, einige Aufnahme der Unfallsituation gemacht werden.
Nie etwas unterschreiben, was man nicht verstanden hat oder nicht lesen konnte, denn der Unfallbericht wird oftmals für die Beurteilung der Haftungslage herangezogen.
Der Unfall sollte so schnell wie möglich der eigenen Versicherung gemeldet werden. Das gilt laut ARAG auch dann, wenn zunächst der andere für den Unfall verantwortlich zu sein scheint. Bei der Ermittlung der Versicherung des Unfallgegners hilft der Zentralruf der Autoversicherer (01 80 / 250 26).
geschrieben von auto.de/(sta/mid) veröffentlicht am 18.03.2011 aktualisiert am 18.03.2011
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