Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Ferienanfang, Ferienende, Wechsel in den Ferienhäusern und Hotels – kaum ein Wochenende im Sommer, an dem die Blechlawine nicht rollt. Da kommen sich Autofahrer auch schon einmal unangenehm zu nahe. Auch wenn es bei Blechschäden bleibt und einen selbst keine Schuld trifft, so bringt eine Schadenabwicklung immer Unannehmlichkeiten mit sich, besonders wenn der Unfallort im Ausland liegt.
Die Schadenregulierung innerhalb der EU ist zwar seit einigen Jahren einfacher geworden. Denn Ansprüche können in Deutschland geltend gemacht werden. Jeder im EU-Raum ansässige Versicherer muss dafür einen Schadenregulierungs-Beauftragten in Deutschland benennen können. Doch nach wie vor gilt das Recht des Schadenortes, und das weicht in vielen Fällen vom deutschen Recht erheblich ab.
Was man im Ernstfall wissen sollte: Kaum ein ausländischer Unfallgegner kennt den deutschen Regulierungs-Beauftragten seiner Versicherung. Meist muss sich der Geschädigte selbst darum kümmern. Die HUK-Coburg Rechtsschutzversicherung rät daher, sich an den Zentralruf der Autoversicherer (Tel. 0180 25026) zu wenden und dort den Ansprechpartner zu erfragen. Wer auf Nummer Sicher gehen will, kann die Nummer vor Reiseantritt im Handy speichern.
Maximal drei Monate hat der Regulierungsbeauftragte Zeit, um den Schaden zu beheben. Ist die Haftungsfrage doch nicht so eindeutig wie angenommen, muss zumindest in dieser Zeit eine begründete Ablehnung vorliegen. Spätestens jetzt wird sich der Geschädigte überlegen, einen Anwalt einzuschalten. Doch Gerichts- oder Rechtsanwaltskosten werden außer in Deutschland oder Österreich in allen anderen EU-Staaten entweder nur eingeschränkt oder gar nicht von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung erstattet. Wer diese Kosten nicht selber bezahlen will, braucht eine Rechtsschutzversicherung.
geschrieben von (ar/Sm) veröffentlicht am 17.07.2009 aktualisiert am 17.07.2009
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.
Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien (insg. „Cookies“). Cookies die notwendig sind, damit die Website wie vorgesehen funktioniert, werden standardmäßig gesetzt. Cookies, die dazu dienen das Nutzerverhalten zu verstehen und Ihnen ein relevantes bzw. personalisiertes Surferlebnis zu bieten, sowie Cookies zur Personalisierung und Messung der Effektivität von Werbung auf unserer und anderen Websites setzen wir nur mit Ihrer Einwilligung ein. Unsere Partner führen diese Daten möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung gesammelt haben. Durch Klick auf "Zustimmen" akzeptieren Sie alle Cookies und die beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten. Bevor Sie Ihre Zustimmung erteilen, beachten Sie bitte, dass wir Ihre Daten auch mit Partnern mit Sitz in den USA teilen. Die USA weisen kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau auf. Es besteht das Risiko, dass US-Behörden Zugriff auf Ihre Daten haben und Sie Ihre Betroffenenrechte nicht durchsetzen können. Über "Anpassen" können Sie Ihre Einwilligungen individuell anpassen. Dies ist auch später jederzeit im Bereich Cookie-Richtlinie möglich. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Impressum