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Nicht nur im Pkw, sondern auch im Reisebus gilt die Gurtpflicht. Wer sich nicht daran hält, riskiert bei einer Verletzung eine Mithaftung. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem aktuellen Urteil bestätigt.
In dem verhandelten Fall hatte sich eine Frau bei einem schnellen Fahrmanöver des Busfahrers einen Lendenwirbel gebrochen. Die Richter sprachen ihr zwar ein Schmerzensgeld zu, kürzten es aber um 30 Prozent, da die Frau nicht angeschnallt gewesen ist. Die Pflicht zur Gurtnutzung gelte auch ohne ausdrücklichen Hinweis durch Fahrer oder Busbetreiber, da allgemein bekannt sei, dass sich Fahrgäste in Reisebussen anschnallen müssen, zitiert der Deutsche Anwaltverein (DAV) aus der Urteilsbegründung. (Az.: I-6 U 187/11)
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 17.09.2012 aktualisiert am 17.09.2012
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