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Hat es einmal geknallt, heißt es vor allem: Kühlen Kopf bewahren. Bei einem Unfall im Straßenverkehr gibt es mehrere Dinge zu beachten, damit der Schaden für alle Beteiligten so gering wie möglich bleibt.
Zunächst darf weder der Unfallverursacher noch der Unfallgeschädigte die Unfallstelle verlassen. Nachdem sich alle Beteiligten im besten Fall einen Augenblick Zeit nehmen konnten, um den ersten Schock zu verdauen, gilt es, typischerweise folgende Schritte zu befolgen:
1.) Die Unfallstelle muss umgehend vorschriftsmäßig durch ein Warndreieck gesichert werden. Außerdem muss das Warnblinklicht angeschaltet sein
2.) Über einen Notruf muss die Polizei und gegebenenfalls ein Krankenwagen gerufen werden
3.) Personalien aller Unfallbeteiligten austauschen
4.) Nach Möglichkeit alle Schäden dokumentieren
5.) Die Versicherung informieren
6.) Bestenfalls Klärung der Schuldfrage, beglaubigt durch eine Unterschrift
Besonders wichtig ist das unmittelbare Absichern der Unfallstelle. Vermieden werden muss die Gefahr von Folgeunfällen, die zu einer Massenkarambolage führen können. Falls Bedarf besteht und Hilfeleistung gegeben werden kann, so bei Verletzungen oder zur Beruhigung von Personen bei Schockzuständen, sollte dies unter Wahrung der eigenen Sicherheit umgehend geschehen. Die Rettung von Personen steht nach der eigenen Sicherheit an zweiter Stelle überhaupt! Später sollten Zeugen organisiert werden, die für eventuelle Befragungen zur Verfügung stehen können. Dazu müssen die Namen, Adressen und Telefonnummern aller Personen, die den Unfallhergang gesehen haben und aussagewillig sind, notiert werden.
Da jeder Unfall anders abläuft, müssen die individuellen Gegebenheiten berücksichtigt werden, unter denen er sich ereignet hat. Entsprechend unterscheiden sich die anschließend notwendigen Handlungen und etwaigen Konsequenzen. Ein alltäglich vorkommender Unfall im Straßenverkehr ereignet sich beispielsweise in Form des Anfahrens eines parkenden Fahrzeugs. Typischerweise kommt es dabei zu bloßen Bagatellschäden. In solchen Fällen wird meist lediglich ein Zettel mit den eigenen Kontaktdaten an der Windschutzscheibe befestigt, doch ist in Ansehung der Zeit, des Ortes und der geschätzten Schadenshöhe eine Wartezeit vorgeschrieben, bevor man weiterfahren darf. Wird diese nicht eingehalten, kann dies zu Strafen führen. Verstreicht die Wartefrist, ohne dass der Fahrzeughalter erscheint, sollte die Polizei verständigt werden. Auch in Hinblick auf die Kfz-Versicherung ist der Anruf bei der Polizei zu empfehlen, da dieser für die Dokumentation des Unfalls relevant werden kann. Ganz allgemein ist das Kontaktieren der Ordnungshüter die beste Variante für alle Beteiligten, um Unsicherheiten bei einem Verkehrsunfall zu vermeiden. Bundesweite Regelungen gibt es diesbezüglich allerdings nicht. Wie Verkehrsteilnehmer sich laut Gesetz nach einem Verkehrsunfall zu verhalten haben, ist im Paragraph 142 des Strafgesetzbuches und im Paragraph 34 der Straßenverkehrsordnung festgehalten.
geschrieben von auto.de veröffentlicht am 25.02.2014 aktualisiert am 25.02.2014
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