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Wer auf die falschen Töne hört, wird im Straßenverkehr schnell zu einem Risikofaktor. Aber immer mehr Radfahrer, Jogger und Spaziergänger möchten auch unterwegs nicht auf Musik, Telefonate oder Nachrichten und Infos verzichten. Doch das Tragen von Ohrstöpseln oder Kopfhörern ist nach den Erfahrungen der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) mit einer starken Erhöhung des Unfallrisikos verbunden. Die Technik vermindert die Wahrnehmung von Warnsignalen oder Annäherungsgeräuschen und die Ärzte und Unfallchirurgen an der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik in Frankfurt am Main kennen die Folgen.
„Wir müssen immer wieder Verletzte und Schwerverletzte versorgen, die wichtige Signale überhört haben und dann verunglückt sind“, sagt Professor Reinhard Hoffmann, Generalsekretär der DGU und Arzt an der Klinik in Frankfurt. Bisher gibt es für Fußgänger oder Jogger keine direkte gesetzliche Vorschrift gegen das Tragen der Stöpsel oder Kopfhörer. Ableiten lässt sich eine Einschränkung allerdings aus der allgemeinen Straßenverkehrsregel zum Vermeiden der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Für Autofahrer ist per Straßenverkehrsordnung in der Praxis das Tragen der Audiogeräte untersagt.
geschrieben von auto.de/(wp/mid) veröffentlicht am 06.05.2014 aktualisiert am 06.05.2014
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