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Wer nach einem Unfall einen Gutachter benötigt, muss nicht immer das günstigste Angebot wählen. Das entschied jetzt das Amtsgericht Nürnberg, wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt.
In dem vorliegenden Fall wollte die Versicherung des Schädigers, dem die alleinige Haftung des Unfalls zugesprochen wurde, nur zwei Drittel der Gutachterkosten übernehmen. Die Assekuranz meinte, dass die Geschädigte auf einen billigeren Gutachter hätte zurückgreifen können.
Einem Geschädigten sei vor Erteilung des Gutachtenauftrags nicht zuzumuten mehrere Kostenvoranschläge von Sachverständigen einzuholen und sie zu vergleichen. (Az. 31 C 8164/10)
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 17.02.2011 aktualisiert am 17.02.2011
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