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Nach Ende der Sommerferien bringen viele berufstätige Eltern auf dem Weg zur Arbeit ihre Kinder mit dem Auto zur Schule. In diesem Fall sind sowohl die Erwachsenen als auch die Schüler über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
Laut der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) sind die Eltern und Kinder selbst dann geschützt, wenn die Fahrt zur Schule vom direkten Weg zur Arbeit abweicht. Für die berufstätigen Erwachsenen sind dabei die Berufsgenossenschaften des Arbeitgebers zuständig, während die Schüler unter dem Schutz der Landesunfallkassen oder des Gemeinde-Unfallversicherungsverbandes (GUVV) stehen.
Versichert sind die Eltern auch auf dem Weg zur Tagesmutter, zum Kinderhort oder einer vergleichbaren Betreuung. Auch bei der Mitnahme von Schulkameraden der Kinder im Rahmen einer Fahrgemeinschaft bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
mid/lex
geschrieben von veröffentlicht am 14.08.2007 aktualisiert am 14.08.2007
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