Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Autos ohne gültige TÜV-Plakette dürfen auch auf privatem Grund nicht ohne weiteres abgestellt werden. Solange das Gelände nicht abgesperrt und daher für jedermann zugänglich ist, gilt laut Auto Club Europa (ACE) auch Privatbesitz im Zweifel als öffentlicher Verkehrsraum.
Die Polizei kann also Fahrzeuge beispielsweise auch auf Garagenzufahrten und Privatwegen kontrollieren und bei fehlender Plakette ein Verwarngeld verhängen. Wer sein Auto vorübergehend oder dauerhaft nicht nutzen will, sollte es daher abmelden oder in eine geschlossene Garage stellen.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 10.11.2010 aktualisiert am 10.11.2010
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.