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Mercedes-Benz
Mercedes-Benz Classic hat die nachgebaute Karosserie eines Mercedes-Benz 300 SL vernichtet. Aufgrund der juristischen Lage ist es nicht rechtmäßig, diese Karosserie in den Verkehr zu bringen. Sie war vom deutschen Zoll beschlagnahmt worden. Die Karosserieform des legendären „Flügeltürers“ ist zugunsten der Daimler AG geschützt.
Wer Nachbauten des Fahrzeugs herstellt, anbietet oder verkauft, verletzt die Rechte des Unternehmens. Das gilt auch dann, wenn für die Nachbauten keine Wort- oder Bildmarken des Unternehmens verwendet werden. Die Daimler AG geht seit Längerem energisch gegen Nachbauten vor.
Die Karosserieform des Flügeltürers ist zugunsten des Unternehmens auch markenrechtlich geschützt. Das hat das Landgericht Stuttgart erst Ende 2010 bestätigt (Az. 17 O 304/10, Urteil vom 9. Dezember 2010, rechtskräftig nach Berufungsrücknahme).[foto id=“410903″ size=“small“ position=“left“]
In einem konkreten Fall entstand bei einem in Deutschland ansässigen Unternehmen der unrechtmäßige Nachbau eines Mercedes-Benz 300 SL (Baureihe W 198). Zunächst wurden Chassis und Karosserie voneinander getrennt. Die Vernichtung der Karosserie nahm das von der Daimler AG beauftragte Mercedes-Benz Gebrauchtteile Center vor, das auch für die Verschrottung sämtlicher Mercedes-Benz Prototypen aus den Entwicklungsbereichen verantwortlich zeichnet. Die dort eingesetzte zertifizierte Anlage arbeitet mit zwei Pressen und jeweils gut 30 Tonnen Druck. Im Falle des Sportwagen-Nachbaus handelte es sich um eine exakt 148 Kilogramm wiegende Fiberglas-Karosserie, die von der Verdichtungsanlage in Bruchsegmente zerlegt wurde. Das eindrucksvolle Ende der unrechtmäßig nachgebauten Karosserie wurde mit „Verschrottungsbestätigung“ sowie Stempel und Unterschrift offiziell festgehalten.
geschrieben von auto.de/(ampnet/nic) veröffentlicht am 21.03.2012 aktualisiert am 21.03.2012
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