Unscharfes Blitzer-Foto – Verkehrssünder muss eindeutig identifizierbar sein

Ein unscharfes Blitzer-Foto zählt vor Gericht nicht als Beweis für eine Verkehrssünde. Die fotografierte Person muss eindeutig identifiziert werden, wie das Oberlandesgericht Bamberg nun entschieden hat.  

In dem konkreten Fall ging es um einen Autofahrerin, die wegen zu geringen Abstandes zum Vordermann zu einer Geldbuße von 160 Euro verurteilt worden war. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht hatte sie der Richter pauschal anhand des Fotos einer Videoüberwachungsanlage identifiziert. Die dort abgebildete Person war allerdings nur schwer zu erkennen, da sie eine Sonnenbrille trug und die Kinnpartie durch das Lenkrad verdeckt wurde. Daher hob das Oberlandesgericht das Urteil in zweiter Instanz wieder auf.  

Der Amtsrichter hätte in seinem Urteil Bezug auf die charakteristischen Gesichtsmerkmale nehmen müssen, die ihm die Identifikation der Frau möglich gemacht haben, zitiert der Deutsche Anwaltverein aus dem Urteil. Aus dem Schneider ist die Autofahrerin allerdings noch nicht; das Verfahren wird zurück ans Amtsgericht überwiesen, damit der Richter sein Versäumnis möglicherweise nachholen kann. (2 Ss OWi 143/12)

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

BYD lässt die Drohnen fliegen

BYD lässt die Drohnen fliegen

Leistung und Ausstattung relativieren den Preis

Leistung und Ausstattung relativieren den Preis

Vorschau: Eine volle, aber etwas unsichere Woche

Vorschau: Eine volle, aber etwas unsichere Woche

zoom_photo

Nach den Cookies geht die Fahrt weiter.

Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien (insg. „Cookies“). Cookies die notwendig sind, damit die Website wie vorgesehen funktioniert, werden standardmäßig gesetzt. Cookies, die dazu dienen das Nutzerverhalten zu verstehen und Ihnen ein relevantes bzw. personalisiertes Surferlebnis zu bieten, sowie Cookies zur Personalisierung und Messung der Effektivität von Werbung auf unserer und anderen Websites setzen wir nur mit Ihrer Einwilligung ein. Unsere Partner führen diese Daten möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung gesammelt haben. Durch Klick auf "Zustimmen" akzeptieren Sie alle Cookies und die beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten. Bevor Sie Ihre Zustimmung erteilen, beachten Sie bitte, dass wir Ihre Daten auch mit Partnern mit Sitz in den USA teilen. Die USA weisen kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau auf. Es besteht das Risiko, dass US-Behörden Zugriff auf Ihre Daten haben und Sie Ihre Betroffenenrechte nicht durchsetzen können. Über "Anpassen" können Sie Ihre Einwilligungen individuell anpassen. Dies ist auch später jederzeit im Bereich Cookie-Richtlinie möglich. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Impressum