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Es klingt so einfach: „Schnell und legal zum EU-Führerschein“ oder „Führerschein ohne MPU“. So und ähnlich werben Agenturen um Autofahrer, die in Deutschland ihre Fahrerlaubnis verloren haben. Klingt unseriös, ist es vielfach auch. Die Folgen eines nicht legal erworbenen Scheins sind nicht unerheblich: Im schlechtesten Fall muss der Autofahrer mit einem Strafverfahren gegen ihn rechnen.
Die Angebote der Agenturen ähneln sich und klingen verkürzt so: Wohnsitz in ein EU-Land wie Tschechien ummelden, Führerscheinprüfung bestehen und dort Fahrerlaubnis beantragen – fertig. Wird man jedoch in Deutschland mit einem so erworbenen EU-Führerschein angehalten, kann es Probleme geben. Dabei sind zwei Fälle zu unterscheiden: Ist der neue Führerschein innerhalb der Sperrfrist der entzogenen Fahrerlaubnis in Deutschland erworben? Oder ist die Sperrfrist bereits abgelaufen?
Denn stellt die Polizei in ihrem Computer bei einer Kontrolle fest, dass der Autofahrer den EU-Führerschein erworben hat, obwohl noch eine Sperrfrist lief, gibt es Ärger. Sie zieht den Führerschein ein und stellt Strafanzeige – denn das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist strafbar. Auch vor Gericht hat man kaum eine Chance, den EU-Führerschein zu erstreiten: „Deutsche Gerichte erkennen den Führerschein in diesem Fall so gut wie nie an“, erklärt Jörg-Matthias Bauer, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Nürnberg.
„Ist der Führerschein nicht innerhalb der Sperrfrist erworben, funktioniert es in der Regel“, so der Verkehrsexperte. Aber natürlich nur, wenn die Fahrerlaubnis tatsächlich legal erworben wurde. Entscheidende Hürde: Rund ein halbes Jahr muss man seinen Erstwohnsitz in das Land der Wahl verlegen. „Das muss man im Zweifel dem Gericht auch nachweisen können, zum Beispiel mit einer Abmeldebescheinigung“, so Verkehrsrechtsanwalt Bauer. Angeboten, die eine schnelle Abwicklung innerhalb weniger Tage oder Wochen versprechen, ist also mit Vorsicht zu begegnen. „Es gibt in diesem Bereich sehr viele schwarze Schafe“, so Bauer. Geht es schief, ist am Ende der Autofahrer der Leidtragende – zum einen, weil er oft mehrere tausend Euro für die Abwicklung an die Agentur bezahlt hat, zum anderen, weil er das Risiko trägt, erwischt zu werden.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 18.04.2013 aktualisiert am 18.04.2013
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