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Wenn es um Verjährung und Termine bei Verkehrsdelikten geht, gibt es bei deutschen Autofahrern viele Unklarheiten. Jeder zweite Deutsche ist unsicher, wenn es sich um die Fristen bei Verkehrsvergehen und Strafzetteln handelt. Das hat eine Umfrage des Kfz-Direktversicherers R+V24 ergeben.
Dieser möchte unter www.rv24.de für mehr Durchblick im Straßenverkehr sorgen und bietet Infos zu Verkehrsfragen und richtigem Verhalten sowie Tipps zum Umgang mit den gesetzlichen Vorschriften an. Dazu gehören die unterschiedlichen Fristen zur Verjährung eines Verkehrsdeliktes. Für die Erstellung eines Bußgeldbescheids oder die Ankündigung einer Klage beträgt die Frist drei Monate. Diese Verjährungsfrist verlängert sich aber laut R+V24-Fachmann Andreas Tepe schon durch die Reaktion des zuständigen Amts mit dem Anhörungsbogen oder der Zustellung des Bußgeldbescheids. Bei Alkoholdelikten mit einem Wert von mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut beträgt sie bei Fahrlässigkeit ein Jahr, bei vorsätzlichem Handeln sogar zwei Jahre.
geschrieben von auto.de/(wp/mid) veröffentlicht am 29.01.2014 aktualisiert am 29.01.2014
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