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Drogenauffälligkeiten sind mit rund 20 Prozent zweithäufigster Anlass, an einer Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) teilnehmen zu müssen. Am häufigsten wird bei Verkehrskontrollen Cannabis, gefolgt von Amphetaminen und Ecstasy festgestellt. Wer unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt wird, muss mit harten Strafen rechnen und fast immer mit einer MPU teilnehmen und dafür auch seine Drogenfreiheit nachweisen. Der Experte vom TÜV Süd liefert Infos zum Thema und hilft damit, die passenden Laboranalysen zu finden und somit schnell zurück zum Führerschein zu kommen.
Einen Grenzwert für die Fahrtüchtigkeit gibt es nicht. Schon der Nachweis einer geringen Drogenkonzentration im Blut kann zu hohen Strafen führen. Wer beim Fahren unter Drogeneinfluss ertappt wird, dem drohen bis zu 1 500 Euro Geldbuße, bis zu drei Monate Fahrverbot und vier Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister. Wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen oder es unter Drogeneinfluss zu einem Verkehrsunfall kommt, macht sich der Fahrer zudem strafbar. Dann drohen Freiheitsstrafen, Führerscheinentzug, hohe Geldstrafen und gegebenenfalls Schadensersatzforderungen.
„Ist ein Abstinenznachweis erforderlich, gibt es zwei Möglichkeiten, diesen gerichtsverwertbar und den behördlichen Vorgaben entsprechend erstellen zu lassen: ein Urinscreening oder eine Haaranalyse“, erklärt Dr. Löhr-Schwaab vom TÜV Süd. Drogenscreenings über eine Urinanalyse, die für die MPU benötigt werden, seien die erste Wahl, um Abstinenz nachzuweisen. Sie sind im Regelfall auf vier Kontrollen in sechs Monaten oder aber sechs Kontrollen in zwölf Monaten angelegt und werden unvorhersehbar und kurzfristig, die Terminbekanntgabe erfolgt nur einen Tag vor der Urinabgabe, durchgeführt, um ein zuverlässiges Ergebnis zu erzielen. Auch anhand einer Haaranalyse kann der Nachweis einer Drogenabstinenz je nach Haarlänge zurückschauend für einen längeren Zeitraum erbracht werden. Da die Haupthaare circa einen Zentimeter im Monat wachsen, müssen die Haare für einen Abstinenznachweis über ein halbes Jahr mindestens sechs Zentimeter lang sein.
geschrieben von auto.de/(tl/mid) veröffentlicht am 06.08.2012 aktualisiert am 06.08.2012
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