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Urlaub mit dem eigenen Auto hat Vorteile: Man ist jederzeit mobil, kann beliebig viele Zwischenstationen einlegen und muss sich nicht beim Gepäck einschränken. Reicht der Platz im Fahrzeug nicht aus, wird einfach ein Anhänger mitgenommen.
Doch Vorsicht: Ob Caravan, Bootstrailer oder einfacher Gepäckanhänger, für Gespanne gelten eigene Vorschriften.
Ein Anhänger braucht ein eigenes amtliches Kennzeichen und muss genauso wie ein Auto alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Dort wir überprüft, ob das Anhängsel noch funktionstüchtig und straßentauglich ist. Wohn- und Gepäckanhänger benötigen laut ADAC außerdem noch eine eigene Haftpflichtversicherung und sind zu versteuern. Sportanhängern sind dagegen von einer Zusatzsteuer und-versicherung befreit, die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs übernimmt die Kosten bei Schäden, solange der Trailer angekuppelt ist. Wenn der „Hänger“ nicht mit dem Fahrzeug verbunden ist, schützt im Schadenfalls nur eine zusätzliche Anhängerhaftpflichtversicherung.
Außerdem ist auf die Größe des Gespanns zu achten: Während in Deutschland eine Höchstbreite von 2,55 Meter erlaubt ist, dürfen Anhänger in Lettland oder Tschechien beispielsweise nur 2,50 Meter breit sein. Die Gespannlänge ist in Deutschland auf 18 Meter beschränkt, auch im europäischen Ausland gibt es damit keine Probleme. Nur in Serbien darf die maximale Länge von 15 Metern nicht überschritten werden.
In Deutschland ist normalerweise eine Höchstgeschwindigkeit von 80km/h erlaubt, Gespanne dürfen aber mit einer Ausnahmegenehmigung der Zulassungsstelle bis Tempo 100 fahren. Dafür müssen sie ABS haben und maximal 3,5 Tonnen, aber nicht mehr als die Leermasse des Fahrzeugs wiegen. Zudem dürfen die Reifen nicht älter als sechs Jahre sein. Im Ausland ist außerorts und auf Autobahnen auf Geschwindigkeitsbeschränkungen zu achten.
geschrieben von (bp/mid) veröffentlicht am 22.07.2008 aktualisiert am 22.07.2008
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