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Auch im Urlaub ist es schnell passiert. Plötzlich ist der Autoschlüssel oder gar das Auto verschwunden. Wer etwa Baden geht und den Schlüssel am Liegeplatz zurücklässt, handelt möglicherweise grob fahrlässig und verliert dann bei einem Diebstahl den Versicherungsschutz. Hier ist die Rechtslage nicht eindeutig, aber Urlauber ersparen sich jede Menge Ärger, wenn sie gegebenenfalls eine andere Person bitten, auf den Schlüssel aufzupassen.
Ist er trotzdem weg, sofort eine Fachwerkstatt aufsuchen, um den Schlüssel sperren zu lassen. Bei Fahrzeugen ohne elektrische Wegfahrsperre sind umgehend die Schlösser auszutauschen. Generell ist während des Urlaubs im Ausland Vorsicht geboten. So ist das Fahrzeug stets abzuschließen, auch wenn der Fahrer es nur kurz verlässt wie beispielsweise an Tankstellen. Wertgegenstände, Papiere und Gepäck gehören nicht unbeaufsichtigt ins Auto. Denn sie locken Diebe an. Für alle Fälle sind im Vorfeld der Reise Kopien von den Fahrzeugpapieren anzufertigen und getrennt von den Originalen aufzubewahren.
Ist der Wagen trotzdem verschwunden, muss sofort die örtliche Polizei informiert werden. Auch die deutschen Ordnungshüter sind zu benachrichtigen. Nur so sind eine internationale Fahndung und Strafverfolgung gewährleistet. Wie bei einem Unfall sind Namen und Adressen von Zeugen zu notieren.Die Versicherung muss innerhalb einer Woche informiert werden. Die Nummer des Ansprechpartners kann vorab im Handy abgespeichert werden. Der Versicherung müssen dann der Kfz-Brief, die Diebstahlanzeige der Polizei, die Fahrzeugscheine und die Anmeldebescheinigung des Fahrzeugs vorgelegt werden.
geschrieben von auto.de/(shw/mid) veröffentlicht am 23.05.2014 aktualisiert am 23.05.2014
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