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Bei Unfällen im Ausland kann die Urlaubslust schnell zum Urlaubsfrust werden. Nach einem Crash kommen nicht selten eine Reihe Unannehmlichkeiten auf die Urlauber zu: Sprachbarrieren, unbekannte Verwaltung, Papierflut und eventuell sogar ein endloses juristisches Nachspiel sind nicht selten die Folge. Reisende sollten daher vor Reiseantritt ihre Versicherungen auf Urlaubstauglichkeit prüfen.
Wer auf Nummer sicher gehen will, der schließt vor Reiseantritt eine Auslandsreise-Krankenversicherung, eine Unfallpolice und einen Schutzbrief ab. So sind die Reisenden innerhalb der Europäischen Union zwar grundsätzlich krankenversichert. Jedoch sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung oft nur begrenzt. Hier greift die Auslandsreise-Krankenversicherung. Sie kommt zum Beispiel für einen medizinisch notwendigen Rücktransport auf oder deckt die Behandlungskosten.
Die Unfallpolice übernimmt hingegen Zahlungen beispielsweise für Operationen, Rehabilitation oder eine eventuell notwendige Unfallrente. Der Schutzbrief deckt die Kosten für Pannenhilfe, Abschleppen und auch für einen Mietwagen, wenn mit dem eigenen Auto nicht weitergefahren werden kann.Auch eine Reiserücktrittsversicherung darf gerade bei teuren Reisen nicht fehlen. Sie greift, wenn eine Reise aus Gründen, wie beispielsweise Krankheit oder durch Tod eines nahen Angehörigen nicht angetreten werden kann.
geschrieben von auto.de/(shw/mid) veröffentlicht am 04.06.2014 aktualisiert am 04.06.2014
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