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Ist während eines längeren Auslandsaufenthaltes eine Hauptuntersuchung für das in Deutschland zugelassene Fahrzeug fällig, ist eine sofortige Rückkehr nach Deutschland nicht notwendig; nach dem Grenzübertritt nach Deutschland ist die Prüfung dann jedoch unverzüglich nachzuholen.
Aber aufgepasst: Die deutsche Polizei darf bei der Wiedereinreise ein Bußgeld verhängen, wenn der Halter nicht nachweisen kann, dass sich das Fahrzeug vorübergehend im Ausland befunden hat. Es ist also empfehlenswert, das fällige HU-Datum, das im Kraftfahrzeugschein steht, vor der Reise zu kontrollieren.
geschrieben von auto.de/(shw/mid) veröffentlicht am 28.05.2014 aktualisiert am 28.05.2014
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