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Die Buchung eines Mietwagens am Urlaubsort birgt Risiken. Die Deckungssummen der Versicherer liegen in vielen Ländern deutlich unter denen der deutschen. Daher empfiehlt sich eine Buchung in Deutschland noch vor Reiseantritt.
Dies bietet noch weitere Vorteile: Der Vertrag ist in deutscher Sprache formuliert, damit nachvollziehbar, und die Vertragsbedingungen richten sich nach dem deutschen Recht. Außerdem hat der Mieter nach der Reise einen deutschen Ansprechpartner und kann seine Ansprüche vor einem deutschen Gericht einklagen. Bei einer Anmietung vor Ort sind die Gerichte des Urlaubslandes zuständig, was es erheblich erschwert, einen Prozess gegen den Autovermieter zu führen.
Auch beim Versicherungsschutz ist laut dem ARD Ratgeber „Recht“ hier Vorsicht geboten. Eine Vollkasko-Versicherung begleicht zum Beispiel auch selbstverschuldete Schäden am Mietfahrzeug und ist oft nur wenig teurer, als eine Teilkasko-Versicherung, die allenfalls eine Grundabsicherung darstellt. Die Frage über die Selbstbeteiligung hängt von der Risikobereitschaft des Fahrers ab. Vor Fahrtantritt ist deshalb eine genaue Überprüfung des Fahrzeugs in Anwesenheit des Verleihers vor der Benutzung Pflicht, bei der selbst kleinste Kratzer oder Dellen festgehalten werden.
Bei einer kurzfristigen Anmietung vor Ort muss der Mieter mindestens die Deckungssumme der Haftpflicht-Versicherung kontrollieren, die in Deutschland 7,5 Millionen Euro, in der Türkei aber nur 350 000 Euro beträgt. Eine Mallorca-Police, die beispielsweise der ADAC für 18,50 Euro anbietet, garantiert eine Mindestabdeckung bis 10 Millionen Euro für Personen und Sachschäden.
geschrieben von auto.de/(ts/mid) veröffentlicht am 12.06.2012 aktualisiert am 12.06.2012
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