Urlaub: Promillegrenzen und Verkehrsregeln im Ausland

Im Urlaub trinken Reisende gern einmal ein Gläschen Alkohol, manchmal auch zwei. Dann aber muss das Auto stehen bleiben. In den europäischen Reiseländern sind meist Blutalkoholwerte von maximal 0,5 Promille erlaubt. Nur in der Slowakei, in Tschechien und Ungarn herrscht absolutes Alkoholverbot

In Norwegen, Schweden und Polen sind 0,2 Promille gestattet, bevor es auch ohne Fehlverhalten zu Geldbußen kommt. Großbritannien erlaubt 0,8 Promille und in allen anderen Ländern gilt die 0,5 Promille-Grenze. Für Fahranfänger gelten in einigen Ländern niedrigere Grenzen: Ganz verboten ist das Fahren für Führerscheinneulinge unter Alkohol in Italien und für Fahrer unter 25 Jahren in Kroatien. 0,1 Promille darf der Blutalkohol-Gehalt von jungen Fahrern in Österreich betragen, 0,2 Promille in Griechenland, Irland, Luxemburg und den Niederlanden, 0,3 Promille in Spanien. Verstöße sind teilweise sehr teuer. So können in Schweden bis zu 40 Tagessätze fällig werden.

In England sind pauschale Bußgelder von über 5.000 Euro möglich. Obwohl die meisten Urlaubsländer in Europa Teil der EU sind, existiert auch bei den sonstigen Verkehrsregeln eine Vielzahl von uneinheitlichen oder schwer nachvollziehbaren Vorschriften, die schnell zur Bußgeldfalle werden können. Tückisch sind Sonderbestimmungen, die immer wieder zu Überraschungen führen. So hat im Gegensatz zu allen anderen Ländern in Italien, Griechenland und Österreich der in den Kreisverkehr Einfahrende Vorfahrt. Weit verbreitet ist die Vorfahrt für Straßenbahnen auch ohne besonderes Verkehrszeichen, etwa in der Schweiz, in Finnland, Schweden und Polen. Dass Länder, die per Fähre zu erreichen sind, die Mitnahme von Reservekanistern auf der Fähre verbieten, ist nachvollziehbar, nicht aber das gleiche Verbot in Luxemburg und Ungarn. Tschechien und Kroatien schreiben Ersatzlampen für die Scheinwerfer vor, nicht beachtend, dass das Wechseln einer Lampe des Fahrlichtes heute zum Teil so kompliziert ist, dass auch noch ein Autoelektriker an Bord sein müsste.

Dagegen ist die Pflicht zum Einschalten der Warnblinkanlage beim Rückwärtsfahren in Slowenien eine leichte Übung. In Griechenland ist das Mitführen eines Feuerlöschers vorgeschrieben, ebenso in der Türkei, die auch noch ein zweites Warndreieck verlangt. Wer in die Links-Verkehr-Länder Großbritannien oder Irland fährt, muss sich Klebestreifen für das Abblendlicht besorgen, um nicht zum „Blender“ zu werden. Und in den Niederlanden bekommen falsch parkende Autos schnell einmal eine Parkkralle verpasst. Wo auch immer der Urlaub auf Rädern also hinführt, empfiehlt es sich, die landesspezifischen Bestimmungen im Voraus zu kennen. Das beugt unangenehmen Zusammenstößen mit den dortigen Ordnungshütern vor und schont die Reisekasse.

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