Harte Strafen

Urlaubsstart: Das kosten Verkehrssünden im Ausland

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Copyright: Polizei Mettmann

Die Osterferien beginnen in Kürze – und damit startet die erste große Reisewelle des Jahres. Wer sich dabei im EU-Ausland etwas zuschulden kommen lässt, muss mit zum Teil drakonischen Strafen rechnen. Und laut der ARAG Experten können Bußgelder meist auch nach der Heimkehr nach Deutschland vollstreckt werden.

Harte Strafen bei Telefonieren und Alkohol am Steuer

Verkehrsrowdys müssen sich im europäischen Ausland auf einiges gefasst machen. Das Telefonieren am Steuer mit dem Handy ohne Freisprechanlage wird etwa fast überall härter geahndet als in Deutschland: So werden dafür in Großbritannien bis zu 1.100 Euro aufgerufen. In Frankreich müssen Temposünder schon beim ersten Mal mit 1.500 Euro Bußgeld rechnen, in Österreich können es bis zu 2.180 Euro werden.

Sehr wenig Verständnis haben die meisten Länder auch für Alkoholsünder am Steuer: In Dänemark beispielsweise wird schon bei der ersten Alkoholfahrt bis zu ein Monatsgehalt als Strafe fällig. Bei mehr als 0,8 Promille drohen in Frankreich Gefängnis und ein Bußgeld von 4.500 Euro, in Großbritannien sind es bis zu 5.710 Euro. Und in Italien kann bei 1,5 Promille sogar das Auto enteignet und zwangsversteigert werden.

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