Urteil: Alter allein kein Grund zur Prüfung der Fahreignung

Allein das hohe Alter eines Fahrerlaubnisinhabers und das damit verbundene Absinken sowohl der geistigen als auch der körperlichen Leistungsfähigkeit bietet für sich genommen keinen Anlass, die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr durch ein ärztliches Gutachten überprüfen zu lassen. Hinzukommen muss vielmehr, dass der altersbedingte Abbau im Einzelfall zu greifbaren Ausfallerscheinungen geführt hat, die Zweifel an der uneingeschränkten Kraftfahreignung aufkommen lassen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Saarlouis (Az: 10 L 790/11).

Wie der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) berichtet, hatte im konkreten Fall die Fahrerlaubnisbehörde einem 81-Jährigen den Führerschein entzogen, nachdem er sich nach einem selbst verschuldeten Parkunfall geweigert hatte, sich einer angeordneten Gesundheitsprüfung beim Amtsarzt zu unterziehen. Die Polizei hatte in ihrem Bericht festgehalten, dass der Fahrer insgesamt einen verwirrten Eindruck gemacht und sein Fehlverhalten nicht eingesehen habe. Er sei nicht in der Lage gewesen, den Unfallhergang zusammenhängend zu schildern. Außerdem habe er nicht erkannt, dass er sich nach dem Unfall bei der Polizei hätte melden müssen. Der Fahrer habe zudem „unter Druck“ gestanden, weshalb es zu einem Zahlendreher kam, als er mit einem Zettel an der Windschutzscheibe dem geschädigten Fahrzeughalter seine Telefonnummer mitteilen wollte.

{VOTING}Diese polizeilichen Feststellungen reichten dem Verwaltungsgericht nicht zu der Annahme, dass der Autofahrer ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs sei. Auf entsprechende konkrete Anhaltspunkte, die darauf hindeuten, dass dem Antragsteller die körperliche oder geistige Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs fehlen könnte, gebe es keine Hinweise. Der Aufforderung der Behörde, ein Gutachten beizubringen, müssten Tatsachen zugrunde liegen, die einen Eignungsmangel als naheliegend erscheinen lassen. Solche Tatsachen seien im Polizeibericht jedoch nicht nachvollziehbar. Meinten die Richter

Der ARCD findet in der seniorenfreundlichen Entscheidung Argumente gegen die immer wieder erhobene Forderung, eine generelle Gesundheitsprüfung für ältere Autofahrer gesetzlich vorzuschreiben. „Die Bürger sollen eigenverantwortlich und nach dem Rat ihres vertrauten Arztes entscheiden können, ob sie fahrtüchtig sind“, sagt dazu Christian Wolf, stellvertretender ARCD-Generalsekretär. Es wäre diskriminierend, alle älteren Autofahrer unter Generalverdacht zu stellen. Eine genaue Einzelfallprüfung sei vorzuziehen. Auch die Experten des Deutschen Verkehrsgerichtstages lehnen eine generelle Seh- und Gesundheitsprüfung ab.

[foto id=“389088″ size=“small“ position=“right“]Die EU-Führerschein-Richtlinie vom Dezember 2006, die 2013 in Kraft tritt, schreibt keine verpflichtenden Tests für ältere Autofahrer vor. Allerdings gibt sie den einzelnen Mitgliedstaaten die Möglichkeit, eigene Maßnahmen zu gestalten, um die Fahrtüchtigkeit von älteren Menschen zu überprüfen. Dazu gehören auch besondere Anreize für die betroffene Gruppe. Die Bundesregierung will derzeit auf eine besondere Gesundheitsprüfung für ältere Autofahrer verzichten, dies auch vor dem Hintergrund, dass ältere Autofahrer nicht häufiger Unfälle verursachen als andere Fahrzeugführer.

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Gast auto.de

November 21, 2011 um 6:58 pm Uhr

ich bin da voll dafür, mich kostet mein Führerschei alle 5 Jahre ca 700 Euro die mir keiner gibt, also warum sollten Autofahrer das kostenlos bekommen????
Ich bin 46, muß ab nächstem Februar meinen Schein alle 5 Jahre verlängern, heißt: Berufskraftfahrer-Qualifikation, 5 Tage a ca 100 Euro, dazu neuen Führerschein, Fahrerkarte, Gesundheitsprüfung und großer Sehtest….
Nur der blinde Autofahrer, der nicht mehr grade pinkeln kann, der darf fahren, bis er in die Kiste fällt….

Gast auto.de

November 20, 2011 um 5:19 pm Uhr

Ich begreife nicht was das alles soll! Ältere Führerscheibesitzer haben Fahrpraxis was junge Leute noch nicht haben.Ältere Leute fahren sicher und bedacht.Neue jugendliche Führerscheinbesitzer leihen sich Vaters Auto,mache mit Kumpels eine Spritztou und wollen diesen zeigen wie toll sie fahren können und könnten doch eigentlich in der Formel 1 fahren und wickeln sich anschließend um den Baum.So was kann man täglich in der Presse lesen.
Aber ältere Fahrer werden wenn sie bedacht fahren als alte Säcke die von der Straße verschwinden sollen,beschimpft.

Gast auto.de

November 20, 2011 um 2:35 pm Uhr

Ab 6o Jahren ist für Ihren Führerschein einen Arzt Besuch als notwendig, und zwar nicht beim Ihrem Hausarzt neutrale Stelle. Dies gilt alle 5 Jahre bis 70 Jahre. Anschliessend alle
2 Jahre. Ob PW oder LKW. Somit haben wir die gewissheit der Fahrtüchtigkeit.
Und bei den jungen Fahrer von 18 – 25 jahren ein Ausweis auf Probe. Mit dem
Kennzeichen 100 KM oder Plombieren.
Wünsche allen eine gute Fahrt.

Gast auto.de

November 20, 2011 um 10:33 am Uhr

Meiner Meinung nach: Ja!
Ab einem gewissen Alter gehört eine:
"Fahreignungs-Prüfung mit Gesundheitscheck",
zum Erhalt des Führerscheins, zum MUSS in Straßenverkehr.Für LKW-Fahrer,ab 50, ist dieser Check schon eine Weile Pflicht. Auch in diesem Fall haben sich alle LKW-Fahrer aufgeregt. Jetzt ist es einfach SO!!!
P.S.: Ich selber bin LKW-Fahrer und habe die erste Untersuchung schon hinter mir.
Ich besitze den Führerschein immer noch. einziger Unterschied zu meinem Kommentar:
Ich durfte die Untersuchung selber bezahlen!

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