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Kündigt sich ein stärkerer Sturm an, ist ein unter freiem Himmel an der Straße geparkter Fahrzeuganhänger schnellstmöglich in eine sichere Garage zu bringen. Ist dies nicht möglich, sollte das in aller Regel leichte Gefährt zumindest an ein schweres Kraftfahrzeug angekoppelt werden, um dem starken Wind mehr Gewicht entgegenzusetzen.
Lediglich das Bugrad des Anhängers hochzustellen und die Heckstützen auszuklappen stellt nach Auffassung des Landgerichts Stuttgart keine ausreichende Absicherung bei einer Sturmwarnung dar (Az. 4 S 255/07). Im vorliegenden Fall hatte der Orkan „Kyrill“ einen Anhänger gegen ein Auto gedrückt. Der Autohalter wollte die Reparaturkosten in Höhe von 759,80 Euro nebst einer Unkostenpauschale von 25 Euro sowie weiteren 211,22 Euro für ein Sachverständigengutachten und 78,90 Euro für die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten vom Besitzer des Anhängers erstattet haben. Wogegen letzterer sich wehrte, zumal sein Gefährt ja am Straßenrand abgestellt und damit „außer Gebrauch“ gewesen sei, was eine zusätzliche Verkehrssicherungspflicht ausschlösse.
Dem widersprachen die baden-württembergischen Richter. Wie die deutsche Anwaltshotline mitteilte müsse der Anhänger, zumindest im öffentlichen Verkehrsraum, bei Sturmgefahr besonders gesichert werden.
geschrieben von (ar/nic) veröffentlicht am 19.12.2008 aktualisiert am 19.12.2008
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